Bin ich verpflichtet der Polizei die Tür zu öffnen?

5 Antworten

Nein, dazu bist du nicht verpflichtet, für deine Nachbarn bist du nicht verantwortlich. Öffnen musst du niemandem, und rein lassen brauchst du die Polizei ebenfalls nicht, wenn sie nicht gerade einen Durchsuchungsbefehl für deine Wohnung haben oder "Gefahr im Verzug" ist. Du hast das Hausrecht, auch gegenüber der Polizei, das heißt dass sie deine Wohnung ohne deine Zustimmung nicht betreten dürfen.

Hallo roborot,

es gibt kein Gesetz, welches es unter Strafe stellt, wenn Du einer Amtsperson (und dabei ist es völlig unabhängig ob es um die Polizei, Gerichtsvollzieher oder um sonst wem handelt) nicht die Tür öffnest.

Selbst wenn die Polizei einen Durchsuchungsbefehl für Deine Wohnung hätte, wäre es nicht strafbar, wenn Du die Türe nicht aufmachst. Allerdings ist es unsinnig, wenn ein Durchsuchungsbefehl vorhanden ist die Türe nicht aufzumachen, denn dann verschafft sich die Polizei mit einem Schlüsseldienst (dessen Kosten Du zu tragen hättest) oder gewaltsam (auf die Kosten für die dadurch entstehenden Beschädigungen müsstest Du ebenfalls aufkommen) Zutritt zu Deiner Wohnung.

Aber ich schweife leicht vom Thema ab.

Es geht ja nicht da drum, dass die Polizei zu Dir, sondern zu den Nachbarn will. In dem Fall hast Du weder mit einer Strafe noch mit sonstigen Kosten zu rechnen die auf die zukommen könnten.

Schöne Grüße
TheGrow

Aber klingeln werden sie wahrscheinlich trotzdem, auch wenn du nicht aufmachst...

Doch, Du bist verpflichtet, Amtspersonen die Ausübung ihrer Dienstpflichten bzw. hoheitlichen Tätigkeiten zu ermöglichen, wozu im konkreten Fall der Einlaß ins Haus gehört. Für den Stadtwerks-Mitarbeiter gilt das strenggenommen nicht. Den brauchst Du nicht einzulassen - erst dann, wenn er mit einem Gerichtsvollzieher wiederkommt....

Blödsinn.

Es gibt kein Gesetz, welches es unter Strafe stellt, wenn Du die Tür nicht aufmachst.

Das stimmt nicht. Nach deiner Argumentation müsste ich auch jeden x-beliebigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung rein lassen. Das ist Unsinn. Nicht mal die Polizei muss man reinlassen, es sei denn sie haben einen Durchsuchungsbefehl oder es ist "Gefahr im Verzug", auch dem Gerichtsvollzieher muss ich nicht unter allen Umständen die Tür öffnen.

@DarthMario72
Nicht mal die Polizei muss man reinlassen, es sei denn sie haben einen Durchsuchungsbefehl oder es ist "Gefahr im Verzug>

Selbst der fett da gestellte Teil Deines Satzes ist nur bedingt richtig.

Den auch wenn die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss hat oder wenn Gefahr im Verzug vorliegt, macht man sich nicht strafbar, wenn man die Tür nicht aufmacht. Nur darf man sich dann nicht wundern, wenn man die Kosten für die Türöffnung durch einen Schlüsseldienst tragen muss oder für evtl. Schäden aufkommen muss, die mit der Türöffnung im Zusammenhang stehen.

die klingeln jeden Morgen bei DIR weil sie zur Nachbarin wollen , na das würde ich mir aber mit nachdruck verbitten.....im Notfall mal ja , aber doch nicht jeden Morgen......du bist auch nicht verpflichtet ständig die Tür zu öffnen ........................

Kommt darauf wo bez. wie du wohnst.

Wie kann ich das verstehen? Gibt es da Unterschiede?

Warum?