Hausverwaltung Veruntreuung? Staatsanwaltschaft einschalten?

6 Antworten

Hallo Bimstein, der Nachweis (Kontoauszug des Hausgeldkontos des 1 Eigentümers - richtig?) einer Einzahlung und eines Zahlungsabflusses belegt noch keinen Straftatbestand. Insoweit empfehle ich an dieser Stelle noch keine Strafanzeige. Diese ist zwar jeder Zeit möglich, könnte aber die Staatsbediensteten unnötig beschäftigen und damit wirkungslos sein. Im übrigen sollte ein solches Mittel wirklich die letzte Alternative sein, die Sie ins Auge fassen. Es wirklich ein extrem hartes Vorgehen. Aufgrund der Ihnen bekannten Fakten, läßt sich die Sinnhaltigkeit noch nicht bestätigen.

Jeder Wohnungs-/Sondereigentümer (also auch der einer Gewerbeeinheit) hat ein Einsichtsrecht in die Unterlagen der WEG. Dieses sollte - nach entsprechender Terminabstimmung - zunächst einmal vom Wohnungseigentümer beim Verwallter eingefordert werden. Soweit Sie es für sinnvoll halten, sollte den Wohnungseigentümer eine sachkundige Person begleiten (z. B. Wirtschaftsprüfer/Buchhalter mit WEG-Erfahrung, bei Bedarf ggf. auch dem Verwaltungsbeiratsvorsitzenden etc.). Dabei kann der Eigentümer sich die "Umbuchung" oder Ein-/Auszahlung der 2000 € auf dem Hausgeldkonto (was nur eine buchungstechnische Darstellung ist) und dem tatsächlichen Girokontoauszug der WEG (und ggf. aller weiterer Bank-Konten, Sparbücher etc. der WEG) erklären lassen und (insbesondere den Girokontoauszug der Bank) selbst prüfen. Soweit das EDV-System des Verwalters bzw. der Bank dazu führt, dass Zahlungsflüsse nur in sog. Zahlungs-, Lastschrift oder anderen Listen abgebildet werden, müssen Sie direkt zusätzlich diese Listen zum Kontoauszug prüfen (dort ist jeder Zahlungsfluss dann detailiert mit Zahlungsempfänger aufgeführt).

Grundsätzlich kann dem Verwalter auch ein Fehler passiert sein, selbst bei einem Zahlungsabfluss muss nicht direkt davon ausgegangen werden, dass dieser in der Absicht einer Veruntreuung erfolgte. Schauen Sie sich also zunächst die Fakten und Äußerungen an. Selbst wenn Kopien kostenpflichtig sind, sollten Sie sich diese im Bedarfsfall fertigen lassen etc. (um diese bei Stellen einer Anzeige bereits vorlegen zu können) und dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden.

Viel Erfolg. - Sollte sich eine neue unklare Situation ergeben, schildern Sie diese hier und hoffen wieder auf hilfreiche Antwort.

Bimstein 
Fragesteller
 25.02.2013, 11:22

Hallo, der Eigentümer hat kostenpflichtig die Kontoauszüge jeden Monat angefordert, um den Überblick nicht zu verlieren. Zuerst hat die hausverwaltungsfirma die Kontoauszüge kostenlos jeden Monat zugeschickt, als dann die Pfändungssituation eintrat erhob er plötzlich satte Gebühren für jeden Ausdruck. Ich habe hier exemplarisch zwei Kontoauszüge erstellt, die jenen des Eigentümers ähneln, nur der Sollsaldo beträgt in diesem Beispiel nicht 2000 EUR sondern 540 EUR http://img59.imageshack.us/img59/1152/1234wfy.jpg

Basel4  25.02.2013, 11:35
@Bimstein

Es handelt sich hierbei nicht um Bankkontauszüge sondern nur um eine Buchungsdarstellung / Auflistung von Buchungen in einem Hausgeldkonto der WEG / beim Verwalter. In dem abgebildeten Fall könnte es sich um Fehlbuchungen handeln, die, nachdem Sie entdeckt wurden korrigiert wurden und daher nicht mehr sichtbar sind (die Darstellung ist EDV-systembedingt unterschiedlich möglich). Denn es ist hier z. B. immer von Wohn-/Hausgeld die Rede, so dass hier mutmaßlich die Pacht wo anders hin zu buchen gewesen sein könnte etc. Diese Dokumente können Ihren Verdacht noch nicht erhärten, so dass es bei meinem Vorschlag verbleibt.

Bimstein 
Fragesteller
 25.02.2013, 11:47
@Basel4

Der Eigentümer hat den Pächter im Nachhinein aufgefordert, ihm eine Aufstellung über Zahlungen an die WEG sowie die Gläubigerbank zu erstellen. Hier wird auch klar ersichtlich, dass er exakt zu diesem Datum die identische Summe auf das Hausgeldkonto überwiesen hat. Eine nachträgliche Fehlbuchung lässt sich hier also schwer erklären, da der Pächter diese Zahlungsflüsse auch so angibt in seinen Abrechnungen. Zudem sollte eine Fehlbuchung dann auch so als Eintrag im Hausgeldkontoauszug erscheinen, sodass es nachvollziehbar ist.

Hi Binstein, nein, die Staatsanwaltschaft wird diesen Betrug verfolgen, denn eine Hausverwaltung steht im öffentlichem Interesse.

dass [...] ein Betrag von 2000 EUR [...] eingezahlt wurde. [...] einen Monat nach der Einzahlung [...] fehlt dieser Betrag und es wird wieder ein Sollsaldo von 2000 EUR ausgewiesen.

Wirklich alles belegbar? Wenn ja, dann ist dieses Urkundenfälschung. Gibt es noch mehrere solcher Fälle? Wäre fst zu vermuten.

  • § 267 Urkundenfälschung StGB

  • . (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  • . (2) Der Versuch ist strafbar.

  • .(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    • .1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

    • .2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,

    • .3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet


Dir ist schon klar, das wir dir hier keine Rechtsberatung angedeihen lassen können. Wenn Dir die Meinung Deines Anwaltes nicht gefällt, hole den Rat eines zweiten Anwalts ein. Du kannst Dich auch mal an den "Haus und Grund"-Verein wenden.

gegenfrage: Welcher mensch oder Firma würde wegen der läppischen Summe von 2000,- € seinen leumund aufs Spiel setzen.

Weitere praktische Überlegung - innerhalb von 2 Jahren wurde doch sicherlich eine Jahresabrechnung erstellt und dir zugeschickt. Dort solltest du sehen können was an Zahlungen angerechnet wurde.

Ein Verdacht ist noch kein Beweis.

Ebenso könnte ja auch dein Pächter mit falschen Karten gespielt haben. Daher rate ich Dir, den Mahnbescheid abzuwarten und dann Widerspruch einzulegen. Es wird hier zwangsläufig zu einem Gerichtsverfahren kommen, in deren Verlauf sich die Sache wohl aufklären läßt. Sollte sich dabei tatsächlich herausstellen, dass dein Verwalter hier Gelder veruntreut hat, dann muß der Richter von Amts wegen die Sache an den Staatsanwalt weiter leiten.

Ich kann deinen Ärger zwar nachvollziehen, aber Du gewinnst mit Schnellschüssen hierbei nichts. Denn das Gericht wird den Sachverhalt gründlicher prüfen, als dies ein ggf. lustloser Staatsanwalt muß.