Pachtvertrag weitergegeben - rechtlich gültig?
Hallo , Pächter X pachtet vor ca.15 Jahren ein Gartengrundstück - nach ein paar Jahren gibt er das Grundstück an Y weiter - der gibt es wieder an Z weiter , das Ganze ohne den Verpächter/Eigentümer darüber zu informieren.Die Pacht wird von Z regelmässig gezahlt.Ohne das Wissen um die Weitergabe hat der Eigentümer die Kündigung des Pachtvertrags an X geschickt - da keine Reaktion kam , wurde die Kündigung per Gerichtsvollzieher zugestellt. X hat weder Y noch Z über die Kündigung informiert - Z hat es jetzt durch einen Gartennachbarn erfahren.Wie ist die rechtliche Lage nun? Die Kündigung war fristgemäß - wurde aber an Z ,der ja nicht offizieller Pächter ist, nicht weitergeleitet.Muß Z den Garten zum gekündigten Termin verlassen oder kann die Kündigung angefochten werden / ist ungültig. Wer kennt sich da aus?
1 Antwort
Diese Frage wird dir nur ein Anwalt verbindlich beantworten können. An wen hat Z die Pacht gezahlt? an X oder an den Eigentümer? Geht es hier um eine Kleingartenanlage mit Verein und Satzung?
Eine Unterverpachtung ist ohne Einverständnis des Eigentümers grundsätzlich nicht zulässig, und gibt bei Zuwiderhandlung dem Eigentümer die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Meine Tendenz: da Z keinen rechtsgültigen Vertrag hat, muss der Garten geräumt werden. Evtl. Ansprüche müsste Z gegen X geltend machen.
dann hat Z evtl. die Möglichkeit, falls er per Überweisung bei der Pachtzahlung seinen Namen angeben hat, einen " stillschweigenden" PV zu besitzen ( dünnnes Eis) . Grabeland darf nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden und ist jährlich kündbar ( laut Wikipedia). Weitere Frage wäre dann wird die Pachtzahlung nach BGB am Endes des Wirtschaftsjahres oder im Voraus gezahlt?
Als Z würde ich mich beim Eigentümer über den Kündigungsgrund informieren. Die Kündigung über Gerichtsvollzieher macht mich stutzig, ich kündige meinen PV als Einschreiben mit Rückschein und erwarte keine Reaktion. Kam die Pachtzahlung vielleicht nicht an? X hat ja vielleicht schon mehrere Schreiben des Eigentümers nicht weiter geleitet.
Kein Gartenverein , sondern sogenanntes "Grabeland" und an wen Z die Pacht gezahlt hat weiß ich nicht genau - vermute aber , da der Pachtvertrag weitergereicht wurde , an den Eigentümer des Grundstücks.