Pachtvertrag weitergegeben - rechtlich gültig?

1 Antwort

Diese Frage wird dir nur ein Anwalt verbindlich beantworten können. An wen hat Z die Pacht gezahlt? an X oder an den Eigentümer? Geht es hier um eine Kleingartenanlage mit Verein und Satzung? 

Eine Unterverpachtung ist ohne Einverständnis des Eigentümers grundsätzlich nicht zulässig, und gibt bei Zuwiderhandlung dem Eigentümer die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Meine Tendenz: da Z keinen rechtsgültigen Vertrag hat, muss der Garten geräumt werden. Evtl. Ansprüche müsste Z gegen X geltend machen. 

Kein Gartenverein , sondern sogenanntes "Grabeland" und an wen Z die Pacht gezahlt hat weiß ich nicht genau - vermute aber , da der Pachtvertrag weitergereicht wurde , an den Eigentümer des Grundstücks.

@sumse40

dann hat Z evtl. die Möglichkeit, falls er per Überweisung  bei der Pachtzahlung seinen Namen angeben hat, einen " stillschweigenden" PV zu besitzen ( dünnnes Eis) . Grabeland darf nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden und ist jährlich kündbar ( laut Wikipedia). Weitere Frage wäre dann wird  die Pachtzahlung nach BGB  am Endes des Wirtschaftsjahres oder im Voraus gezahlt?  

Als Z würde  ich mich beim Eigentümer über den Kündigungsgrund informieren. Die Kündigung über Gerichtsvollzieher macht mich stutzig, ich kündige meinen PV als Einschreiben mit Rückschein und erwarte keine Reaktion. Kam die Pachtzahlung vielleicht nicht an? X hat ja vielleicht schon mehrere Schreiben des Eigentümers nicht weiter geleitet.