Was kann ich gegen Mobbing in der Wohnungsgemeinschaft machen?

4 Antworten

Aus deiner Liste an Problemen zu urteilen, welche vermutlich noch lange nicht vollständig ist, erweckt es den Eindruck, als muss die WEG Verwaltung abberufen werden. Dieser Prozess ist jedoch etwas komplizierter als es scheint, und die Verwaltung wird alles tun, um sich dagegen zu wehren. Aus diesem Grund wäre es in diesem Fall wirklich nur zu empfehlen, dass du einen Anwalt suchst, der auf WEG Recht spezialisert ist. Es ist einiges zu beachten dabei.

EINEN ANWALT? Bei mir war das eben noch Leseschwäche gepaart mit absolutem Unverständnis.

Die Teilungserklärung mit den darin enthaltenen Nutzungsbestimmungen und evtl. darauf basierenden weitergehenden wirksamen Merheitsbeschlüssen sind die Basis für Ihre Gemeinschaft.

Liegt nach Ihrer Meinung ein Verstoß im Einzelnen vor, steht Ihnen die Anrufung des zuständigen Amtgerichtes zur Prüfung zur verfügung.

Der Richter entscheidet dann über Ihren Antrag und trifft auch eine Kostenzuweisung!

Sie sollten etwas tiefer ausholen, indem Sie konkret auf Probleme eingehen, dann könnte auch hier evtl. eine konkretere Empfehlung erfolgen!

Jetzt soll noch beschlossen werden, dass die Eigentümer nach Jahrzehnten Ihr Gewebe nicht mehr so nutzen dürfen, weil plötzlich alles stört. Kann sowas angehen? 



Vielleicht haben sich die gesetzlichen Bestimmungen geändert und das ist nach Jahrzehnten nicht unwahrscheinlich.

Was kann man gegen die WEG tun? Wie kann man gegen die Hausverwaltung wegen Neutralitätsverstoß und Veruntreuung von Geldern tun?

1. Man kann Einsicht in die Belege verlangen.

2. Bei der Eigentümerversammlung  ansprechen und entsprechende Anträge stellen.

Die Mehrheit der Eigentümer wollen damit nichts zu tun haben und gehen den Problemen einfach aus dem weg oder kommen nicht zu der Versammlungen!  

Alle Eigentümer auf das Problem schriftlich aufmerksam machen und bitten, dass sie bei der nächsten Versammlung da sind; schließlich geht es ja auch um ihr Geld.

Der Verwalter ist nur der Verwalter.

Die Eigentümer dürfen JEDERZEIT Einblick in alle Unterlagen nehmen, insbesondere VOR AUFTRAGSVERGABEN.

Ihr solltet versuchen, eine Mehrheit der Eigentümer hinter Euch zu bringen - andernfalls empfehle ich, einen Anwalt zu bitten, das Ganze zu klären.

DIE REGELN machen die Eigentümer im Rahmen der gültigen Gesetze, NICHT die Hausverwaltung.

Sofern Unregelmäßigkeiten gefunden werden, wären dies Gründe, den Hausverwalter zu kündigen und zu wechseln, dies scheint mir empfehlenswert......

holdrio