Unbefugtes Öffnen eines alarmg. Notausgangs - Straftat/OWI?

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Möglicherweise wäre § 145 StGB, "Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln", durch ein solches Verhalten verwirklicht - und das ist eine Straftat ;)

pontios94  28.08.2015, 07:19

kann auch sein das ich mich irre aber ich glaube

 der fällt da nicht drunter soweit ich weis geht es um signalgeber (worunter ein knopf im büro des chefs , würde ich meinen nicht zählt) oder eine flasche notlage bei notrufen der öffentlichen behörden

pontios94  28.08.2015, 07:21

passt schon

Nach § 145 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist es verboten, einen Unglücksfall, eine gemeine Gefahr oder eine Not vorzutäuschen, die Hilfe anderer erforderlich macht.

hab mich doch geirrt war ne ente sry für die aufruhr :P

Hausverbot kann nur begangen werden wenn der Täter vor betreten des für Ihn verbotenen Objekts über das Verbot informiert wurde. Durch das verlassen eines Raumes durch den Notausgang ohne das ein Notfall (Feuer, Massenpanik usw.) vorliegt, besteht der begründete Verdacht einer strafbaren Handlung. (Diebstahl, Betrug, Leistungserschleichung usw.). Folge Personalien Feststellung freiwillig oder durch Polizei und Anzeige wegen Verdacht auf...

Bei erneuter (!) Zuwiderhandlung wäre dies Hausfriedensbruch. Dafür ist Strafantrag (123 II) nötig.

Das Öffnen der privaten alarmgesicherten Tür ist weder einen Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit.

Einzig wichtig ist, dass die Türe von innen jederzeit und ohne Einschränkung geöffnet werden kann. Ich lese das Schild "Bei unbefugtem Öffnen des Notausgangs wird Hausverbot erteilt und Strafanzeige erstattet" als "Bei unbegründetem ..." oder ähnlich. Und das sollte auch so formuliert werden.

hausfriedensbruch, geht ja um sein hausrecht, kann ja keine owi sein

Franticek  09.09.2010, 12:12

Das kann nicht sein. Hausfriedensbruch begeht, wer unbefugt reingeht. Wer aber von drinnen eine solche Tür öffnet, um das Gebäude zu verlassen, der will ja nicht rein sondern raus und kann somit gar keinen Hausfriedensbruch begehen.

vRibbentrop  09.09.2010, 16:52
@Franticek

dann halt unerlöaubte handlungen an seinem eigentum, keine ahnung wie der straftatbestand heisst...