Hausverbot "ohne Grund" aussprechen?

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Grundsätzlich hat Dein Bruder zwar das Hausrecht, aber in Räumen mit Publikumsverkehr braucht er schon einen Grund um ein Hausverbot auszusprechen.

Ich habe Euch mal ein paar Infos verlinkt:

https://www.mittelstandswiki.de/wissen/Hausrecht_f%C3%BCr_Unternehmer

Ein stinkender Mensch muss natürlich nicht geduldet werden. Unverschämtes oder beleidigendes Verhalten gegen das Personal auch nicht.

Oft hilft es auch die Waren im Lokal etwas teurer (19% MwSt) zu machen als im Strassenverkauf (7% MwSt) um geizige Zeitgenossen zu vertreiben.

(Bei uns sind die Kuchenstücke im Café bei vielen Cafés bis zu 50 Cent teuer als die zum Mitnehmen)

Oder Ihr hängt ein (kleines) Schild an die Wand, auf dem so etwas wie "Mindestverzehr an den Tischen 4,00 Euro" steht.

Und dass an der Theke für den Ausserhausverzehr gekaufte Lebensmittel aus steuerrechtlichen Gründen (7% /19% MwSt) nicht ans der Tischen verzehrt werden dürfen, ist rechtlich sogar abgesichert und steht bei uns an so ziemlich jeder Eisdiele angeschlagen.

Jein theoretisch kann dein Halbbruder von seinem Hausrecht gebrauch machen kann, aber nicht willkürlich Personen verweisen:


"Der Wirt hat im Restaurant das Hausrecht. Das bedeutet er kann bestimmen, welcher Gast das Lokal betreten darf und welcher nicht. Bei der Ausübung des Hausrechtes ist ihm nur die Grenze gesetzt, dass er bei der Auswahl der berechtigten Personen keine Diskriminierung begehen darf und auch keine willkürliche Auswahl treffen darf. Zulässig ist daher ein Ausschluss von Personen,die nicht Clubmitglieder sind, sofern es einen solchen Club gibt, der Ausschluss von betrunkenen Personen oder Personen, die unter Drogeneinfluss stehen, Personen, die schmutzige Kleidung tragen, Händlern, Bettlern u.s.w."

>> da der Herr stinkt und Personal belästigt - wäre das ein Grund. Ich würde ihm klar und deutlich sagen, dass er von seinem Hausrecht gebrauch macht, er stört, kauft nichts und schadet dem Geschäft durch seinen schlimmen Geruch, denke das ist Grund genug. Wenn er sich nicht dran hält oder anfängt zu diskutieren, dann würde ich die Polizei hinzuholen, denen das erklären und dann müsste alles klar sein

"Auch darf der Wirt, wenn ein Anlass besteht ein Haus- oder Lokalverbot
aussprechen. Personen, die sich hieran nicht halten, begehen einen Hausfriedensbruch, der auf Antrag des Wirtes strafrechtlich geahndet werden kann. Ein Schild, auf welchem pauschal einem bestimmten Personenkreis der Zutritt untersagt wird, reicht im Regelfall als Hausverbot noch nicht aus."



Ihr könnt Ihm Natürlich ein Hausverbot aussprechen. Es ist Euer Laden, Ihr entscheidet wer rein darf und wer nicht. 

Es reicht schon das er stinkt. Ihr verkauft Essen - Wenn da jemand ist der Stinkt vergeht anderen Kunden der Appetit - Das reicht als Begründung. Aber grundsätzlich braucht Ihr keine Begründung - Es ist euer Laden. Wenn dieser Mann euch Unangenehm ist dann habt Ihr jedes Recht in nicht rein zu lassen.

Wen der Imbissbesitzer nicht in seinem Imbiss haben will, dem kann es aufgrund des Hausrechts Hausverbot und Aufenthaltsverbot erteilen. Ohne Angabe von Gründen. Bei Zuwiderhandlung kann r (sollte er) die Polizei rufen.

manu289  06.04.2017, 10:52

Jap genau ! Er hat das Hausrecht. Er muß nicht mal einen Grund haben um den Stinker rauszuschmeissen

Also im einfachsten Fall geht Dein Bruder aufs Revier und fragt ganz höflich(!) die Beamten dort. U.U. ist der Herr dort schon bekannt.

M.E. hat der Besitzer der Bude ein Hausrecht, er kann dem Herren also den Zutritt verweigern - auch ohne Begründung.
Natürlich kann der dann zur Polizei gehen - die wir ihm aber was husten.
Im nächsten Schritt kann er natürlich Anzeige wegen Diskriminierung stellen,
den Ausgang wird er aber vermutlich nicht mehr erleben ...
Diskriminierung würde zudem voraussetzen, dass man z.B. gar keine alten Leute bedienen wollte ...