Hausverbot von der DB Sicherheit?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Selbstverständlich darf ich als FACHKRAFT FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT (so heißt das nämlich, wenn man das richtig anerkannt gelernt hat) ein Hausverbot aussprechen und selbstverständlich darf ich dieses, wenn dem nicht nachgekommen wird, sogar mit GEWALT, auch durchsetzen!! Scheinbar muss ich diejenigen, die alle hier geantwortet haben, mal besuchen, mich in ihr Wohnzimmer setzen, und mich auf Verlangen nicht entfernen, sondern einfach auf die Polizei warten. Viele Menschen wissen gar nicht, was auf zivilrechtlicher Basis alles möglich und legal ist!

👎

sie übten schlicht und einfach ihr hausrecht aus.

das ist genauso wie mit türstehern - die machen fast das gleiche.

kommt es aber zue einer eskalation, wird die polizei hinzugezogen.

Das heißt also im Grunde genommen kommt es zu einer eskalation dürfen sie Gewalt anwenden und jemand rausbefördern oder den jenigen solange fixieren bis die Polizei eintrifft? ^^

Danke :)

Die DB Sicherheit ist Besitzdiener gem. §855BGB und somit übt sie auch das Hausrecht der DB AG und ihrere unterschiedlichen Geschäftsfelder im Konzern aus.

Also die DB Sicherheit darf selbstverständlich Hausverbot erteilen, wenn sich jemand nicht an die Hausordnung hält (ja, Bahnhöfe haben auch eine Hausordnung). Allerdings dürfen sie dabei keine Gewalt anwenden. Hinauseskortieren dürfen sie natürlich. Aber wenn sich z. B. jemand auf den Boden setzt (komplett ohne Gewaltpotenzial) und den Bahnhof nicht verlassen möchte, dann darf ihn DB Sicherheit auch sanft hinaustragen. Sie darf die Person dabei aber nicht verletzen, solange diese keinerlei Gegenwehr leistet und sich "kooperativ" gibt (also sich tragen lässt).

Die Bundespolizei wird hinzugezogen, wenn jemand anfängt zu randalieren oder eine Gefahr für Fahrgäste und Besucher des Bahnhofes darstellt und die DB Sicherheit nichts mehr tun kann. Die "Gummiknüppel" tragen die DB-Sicherheit-Leute nur zur Selbstverteidigung oder wenn sie eine unmittelbare Gefahr von anderen Menschen abhalten müssen (z. B. wenn jemand einen Fahrgast angreift oder auf dem Bahnhof auf Fahrgäste losgeht).

Sehr ausführlich! :-)

Genau auf so eine Antwort habe ich gehofft.. Ich wollte mir halt nur sicher gehen^^ denn als ich vorhin im Hauptbahnhof Frankfurt war habe ich mitbekommen wie zwei von der DB Sicherheit auf einen Mann eingeredet haben und meinten das er den Bahnhof verlassen soll.. Als er das nicht wollte haben sie ihn am arm gepackt der eine rechts der andere links und dabei hat der Mann die arme von den beiden Sicherheitsfachkräften wie kann man sagen... Weg geschlagen wer die falsche fomulierung er hat die arme von den beiden eher blockiert also festgehalten dabei haben sie ihn dann zu Boden gebracht und fixiert bis die Bundespolizei kam.. Ist das so in Ordnung?

@5IveO

Fixieren ist wieder eine ganz andere Geschichte.... da reden wir u.U. von Nötigung, Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung.... da kann es ganz schnell vor den Kadi gehen, wenn man nicht wirklich im Rahmen Notwehr/Nothilfe gehandelt hat....

Wobei sich eine Situation beim zusehen schon anders darstellen kann als sie in der Realität ist.....

Also die DB Sicherheit darf selbstverständlich Hausverbot erteilen, wenn sich jemand nicht an die Hausordnung hält (ja, Bahnhöfe haben auch eine Hausordnung). Allerdings dürfen sie dabei keine Gewalt anwenden. Hinauseskortieren dürfen sie natürlich. Aber wenn sich z. B. jemand auf den Boden setzt (komplett ohne Gewaltpotenzial) und den Bahnhof nicht verlassen möchte, dann darf ihn DB Sicherheit auch sanft hinaustragen. Sie darf die Person dabei aber nicht verletzen, solange diese keinerlei Gegenwehr leistet und sich "kooperativ" gibt (also sich tragen lässt).

Das möchte ich gerne mal sehen wie sich jemand friedlich auf den Boden sitzt und dann ohne Anwendung von körperlicher Gewalt nach draussen verbracht wird... Die Ortsveränderung gegen den Willen des Klienten ist grundsätzlich schon einmal eine Nötigung, reicht es ihn mit "sanfter Gewalt" nach draussen zu begleiten (führen an den Oberarmen oder dezentes vor sich hin treiben)... soweit so gut, setzt er sich auf den Boden und weigert sich schlicht, ein Fall für die BPol... Das sind gesetzliche Grenzspielchen....

@JamesGerling

Das sind keine gesetzlichen Grenzspielchen!!! Ich kann ein von mir ausgesprochenes HV auch mit Gewalt durchsetzen! §§ 858,859 BGB!!!! Bei DB Sicherheit zusätzlich § 860 BGB!!! Da fällt mir nur ein Spruch wenn Dieter Nuhr ein: "Wenn man keine Ahnung hat,.........!"

@firepower

Irgendwie komisch... Ein Discothek-Türsteher darf jemand aus der Disco verweisen bzw. rausschmeißen und das auch mit Gewalt also zupacken. Aber eine Sicherheitsfachkraft vond er DB Sicherheit der Hausrecht auf dem Bahnhof und Zügen hat darf jemand auch einen Hausverbot erteilen aber diesen Hausverbot nicht durchzetzen??? Komsich^^

@firepower

Nicht nur Paragraphen zitieren können, sondern sich auch seiner Umgebung bewusst sein. Als Mitarbeiter der DB Sicherheit zerre ich keinen Unkunden an den Füssen aus einem Bahnhof oder schleife ihn anderweitig raus... Da wird auch ein Richter (trotz notwehrfähigem Hausrecht siehe auch Verhältnismässigkeit) wenig Verständnis für haben wenn er die Aufnahmen der Smartphones und ÜKameras sieht.... Wirkung in der Öffentlichkeit....

@5IveO

selbstverständlich darf sie es durchsetzen, aber im Gegensatz zum Türsteher eines Clubs befindet sich dieser Mitarbeiter auch immer zum Teil unter den Augen der Öffentlichkeit und sein Handeln wird schnell anders interpretiert....