Hausverbot durch Vermieter

9 Antworten

Der Vermieter kann dem Mieter verbieten, die Wohnung unter zu vermieten. Er kann nicht verbieten, Besuch zu empfangen.

Hausverbot kann der Vermieter jeder Person erteilen, die nicht im Haus wohnt, bzw. da nicht wohnen darf. Dafür muss aber schon was sehr schwer wiegendes vorgefallen sein. Gewalttätiger Angriff gegenüber dem Vermieter oder anderen Bewohnern des Hauses, schwere Beleidigungen gegenüber dem Vermieter und anderen Bewohnern des Hauses, Diebstahl von Sachen aus dem Haus und solche Dinge.

Der Vermieter muss deinen Besuchern freien Zugang zu deiner Wohnung gewähren, da du das Hausrecht über diese hast. Das erstreckt sich auch auf den Zugang. Falls du dort ohne Zustimmung des Vermieters ein Untermietverhältnis ohne dessen Zustimmung eingegangen bist, darf der Vermieter dem "Bekannten" wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung kündigen.

Natürlich kann er Hausverbot erteilen, besonders wenn es krasse Dinge sind. Der Vermieter kann zb einen Mieter fristlos kündigen, wenn "Gefahr von Leib und Leben " besteht .

Aus diesem Grunde kann der Vermieter dann auch Hausverbot erteilen. Ind er Wohnung des Mieters kann er Besucher hinauswerfen, wenn sie den Vermieter bedrohen, ansonsten darf der Vermieter bei kleineren Verstößen nur Hausverbot über die bislang nicht vermieteten Teile erteilen zb Hof, oder Flur usw...

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausverbot.htm

Huhu Der Hausbesitzer hat das Hausrecht das damit erteilte Hausverbot ist gültig und sollte eingehalten werden falls nicht kann der Vermieter rechtliche Schritte gegen dich einleiten zB eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen. Auch wenn es mündlich ausgesprochen wurde ist es Rechtskräftig. Lg

Am besten schreibst du einen Brief oder eine schriftliche entschuldigung auch vermieter sind nur menschen ^^

MosqitoKiller  22.08.2013, 16:19

Langsam, der Mieter hat das Recht, Besuch zu empfangen, und dieses Recht kann nicht durch ein Hausverbot genommen werden...

Für die Wohnung kann er Dir kein Hausverbot aussprechen, da er dort nicht das Hausrecht hat, für den Rest des Hauses allerdings schon, wenn etwas wirklich schwerwiegendes vorfällt. Mietrecht geht nicht vor Hausrecht, wenn sich beides Widerspricht, ist das Abwägungssache im Einzelfall...