darf ich meinem Vermieter Hausverbot erteilen?

6 Antworten

Dem Vermieter muss Gelegenheit gegeben werden, Instandhaltungen durchzuführen. Ein reines "Hausverbot" geht nur, wenn ein ganzes Haus allein gemietet wurde. In einem Mehrfamilienhaus geht kein Hausverbot, sondern nur "Wohnungverbot". Inwiefern der Mieter Hof und andere Anlagen mitgemietet hat, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Ja darfst du. Aber er darf immernoch wie oben genannt Sanierungen durchführen etc.

Dein Vermieter muss solche Instandhaltungsarbeiten schriftlich bei dir ankündigen und eine gewisse Vorlaufzeit einplanen.

Betritt er "dein" Grundstück kannst du ihn wegen Hausfriedensverbruch verklagen. Das gilt auch für die Gartenarbeiten...

Also: lass die Vögel brüten und dein Vermieter soll dir einen Vorschlag machen wann er streichen will und wenn der dir passt, sagst du ok.

Danke Dir, genau so werd ich es machen bzw. hab ich es jetzt gemacht. Hab ihm untersagt weiter zu streichen. Er ist abgezogen. Und heute bekommt er schriftlich Hausverbot.

Ja, natürlich. Du bist der Hausherr über den Mietgegenstand und wenn er denn den Außenbereich mit vermietet hat, hat er auch die Konsequenzen zu tragen. Eigentlich ganz einfach. Schaue vorsorglich in Deinen Mietvertrag und viel Glück.

grundsätzlich ja, allerdings hat er ein begehungsrecht um sanierungen durchzuführen.
mal miteinander reden, und nicht immer auf rechte pochen--die welt ist teilweise echt komisch geworden--

hab ich versucht und wurde als oller Öko beschimpft. Vögel würden nur Dreck machen. Da ist mir natürlich der Kragen geplatzt.

@ninak

ruhiges und sachliches diskutieren bringt immer viel mehr als mit recht und gesetz zu drohen. und auch sturköpfe haben dann oftmals ein einsehen