Hausverbot - Vermieter

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Kurz darauf hatte ich ein Gespräch mit dem Vermieter und dieser sagte zu mir, dass dieser Freund jetzt Hausverbot hat, aufgrund der Beschwerde dieser einen Person, die sich beschwert hat. Das Hausverbot hat der Vermieter diesem Freund in keiner Weise persönlich mitgeteilt. Meine Frage ist jetzt: Darf der Vermieter das machne?

Das Hausverbot des Vermieters ist unwirksam.

Habe ich nicht das Hausrecht und damit das Recht darüber zu entscheiden wer zu mir kommt oder nicht solange ich Mieter bin?

Zum großen Teil richtig.

Der Vermieter kann auch Hausverbot erteilen, wenn z.B. ein Gast sein Eigentum beschädigt oder der Gast andere Mieter oder den Vermieter bedroht oder schlägt.

Hausrecht, Hausverbote

Der Eigentümer/Vermieter kann prinzipiell jederzeit und ohne Angabe von Gründen (willkürlich) jedem unberechtigten Dritten das Betreten von Haus und Grundstück untersagen (§ 903 BGB). Jede Zuwiderhandlung ist Hausfriedensbruch. Die Strafverfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaft kann jedoch nur aufgrund eines Strafantrags erfolgen § 123 StGB. Durch die Vermietung und "Öffnung" seines Hauses verliert der Eigentümer gegenüber dem berechtigten Mieter, seinen Familienangehörigen und Besuchern (siehe auch >>> Besuch) insoweit sein Hausrecht (BGH NJW 80, 700), er kann - abgesehen von sehr krassen Ausnahmesituationen - keine Hausverbote erteilen. Ausnahmsweise kann der Vermieter bestimmten Personen das Betreten des Hauses verbieten, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden gestört oder die gemeinschaftlich zu nutzenden Räume beschädigt oder verunreinigt hat. (AG Köln, Urteil v. 22.09.2004, WM 2004, 673

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausverbot.htm

Ab und zu an Wochenenden kommt ein Freund von mir vorbei und da sind wir manchmal etwas zu laut, was aber nicht jeder WG-Bewohner so sieht.

Du sollltest Rücksicht auf die Anderen nehmen.

Es gilt an jedem Tag von 6-22 Uhr Zimmerlaustärke und ab 22 Uhr nochg leiser; auch am Wochenende!

MfG

johnny

da der vermieter ja eh nicht weiß wer dieser freund ist hat er ja eh keine handhabe, kannst ja behaubten dass das ein anderer freund war

Das Problem dabei ist, dass der Vermieter ihn schon ein paar mal gesehen hat und ihn kennt.

Du hast das Hausrecht und entscheidest somit wer Dich Besuchen darf oder nicht.

Eine WG lebt, genau wie alle anderen Verhältnisse, von gegenseitiger Rücksichtnahme!

Der Vermieter hat aber auch das Recht Dir eine schriftliche Abmahnung zu erteilen! Damit ist schon mal ein Schritt zu einer eventuellen Kündigung getan.

Du solltest hier nicht Beschwerde führen, sondern Dich mit Deinem Mitbewohner auszusprechen und nach einer Lösung zu suchen.

Das Hausverbot muss schon der betr. Person direkt mdl. oder schriftlich ausgesprochen werden und nicht über Dritte. So wie du es schilderst, hat es keine Rechtswirkung.

Dir direkt den Besuch zu untersagen, wäre unrechtmäßig und unwirksam.