Hausrecht auf der öffentlichen VerwaltungH?

7 Antworten

Das Hausrecht in einer öffentlichen Verwaltung ist nicht mit dem auf privater Ebene vergleichbar. Die Bürger haben ein Recht auf Betreten des öffentlichen Gebäudes zu Anlässen die den Zweck des Amtes betreffen. (Selbstbindung der Verwaltung, Art.3 l i.V.m. Art. 20 III GG)
Deshalb kann ein Verweis des Gebäudes auch nur zeitlich begrenzt und in ganz konkreten Fällen ausgesprochen werden wenn durch Verbleib der Person z.B. die Aufrechterhaltung des störungsfreien Dienstbetriebes nicht möglich ist.
Aussprechen darf dieses Hausverbot allerdings dann jeder betroffene Sachbearbeiter. Ob dies notwendiger Weise dann mit dem nächsten Vorgesetzten oder dem Amtsleiter abgesprochen werden muss sollte eigentlich eine Dienstanweisung regeln.

Es geht um folgendes: Ich arbeite als Abteilungsleiter auf einer
öffentlichen Verwaltung. (Stadtverwaltung) Logischerweise eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Genau. Weil jede Stadtverwaltung sich 18-jährige als Abteilungsleiter einstellt.

Vermutung: DU warst derjenige, der hinauskomplimentiert wurde.

Nach außen kann das jeder aus der Verwaltung machen, sobald er eine

Besoldung mind. m D. hat.
Auch der Hausmeister einer Schule oder Bauhof, Kläranlage.

Sollte aber in einer Dienstanweisung enthalten sein.
Ihr habt vielleicht ja auch eine Anweisung, wer sachlich, rechnerisch, usw. unterschreiben darf. Wer Amtsleiter oder Vertreter ist.
Aber unsere war so alt, das kaum noch einer die älteren kannte.
Nur die Bankvollmacht war immer Aktuell.
Hausverbot gilt nur 24 Std. in Niedersachsen.

Ich hab mal nachgezählt, es waren knapp 30x nicht o. K. bei der Kontrolle durch den Landkreis. Ja, machen wir.

Mit Gruß

Bley 1914

.... mit 18 kannst Du kein Hausrecht haben und Leiter sein schon gar nicht.

Das du den Unterschied zwischen Hausrecht, Hausverweis & Hausverbot nicht kennst lässt mich an der Geschichte zweifeln.

ES1956  10.10.2017, 12:23

Kann es sein dass DU den Platzverweis bekommen hast?