Hausratversicherung rückwirkend?

11 Antworten

Dass das nicht geht, wurde ja bereits eingehend erläutert.

Was kannst Du tun: Wenn die Sache relativ eindeutig ist, der gerichtliche Weg aber in Deinen Augen zu lange dauert, kannst Du dem Beschuldigten ja vorschlagen, dass Du auf eine gerichtliche Anzeige vezichtest, wenn er den Schaden umgehend reguliert. Da dann auch keine Anwalts/Gerichtskosten angallen, kommt ihm das auch deutlich billiger, so dass ihr alle einen Vorteil daraus zieht.
Eventuell bedarf es vorher noch ein paar Fakten, dass der Beschuldigte vor Gericht sehr schlechte Karten hat. Die sollte man ihm natürlich auch direkt offenlegen.  

Hallo Samy,vielen Dank für Deine Mühe und Deine Zeit.Der Fall ist ziemlich komplex und der Schaden extrem.

Zur Vorgeschichte.....wir haben 2012 ein 2 Familienhaus angemietet.........2013 hatten wir div.Wasserschäden durch ein undichtes Dach.....unsere Vermieter liessen das Dach flicken,was aber nicht die gewünschte Wirkung hatte.Dann schickten die Vermieter eine Fachfirma die am Dach 2 Tage die Reparaturen durchführen wollten.Die Firma war genau 1 Std da,schaute ins Dach und verschwand......nach 4 Wochen erhielten wir dann unter an den Haarenherbeigezogenen Gründen die Kündigung für das Haus,wogegen wir natürlich geklagt haben, schon da hatte ich ein ganz komisches Gefühl.Das Amtsgericht gab uns Recht,und auch das Landesgericht sah es nicht anders.Wenn es draussen regete hatten wir jetzt schon extrem fliessend Wasser im Wohnzimmer und das Monatelang......ich bin zum Bauamt gegangen um mir Hilfe zu holen,denn die Decke gab auch brechende Geräusche von sich.Erst bei 2 ten Anlauf schaltete sich das Bauamt ein,es wurde festgestellt das 1) Der Anbau wo unser Wohnzimmer,Bad und Schlafzimmer war ein Schwarzbau war,es bestand keine Baugenehmigung,der vordere Teil war als Praxisräume und nicht als Wohnraum freigegeben.Auf der Terrasse im 1 Stock über unserem Wohnzimmer,Badezimmer u.s.w.,wo heute nicht einmal ein Mensch drauf stehen darf, befanden sich über 60 Gehwegplatten mit einem Gewicht von 1,8 t.

Das Bauamt sperrte das halbe Haus und wollte uns in Notunterkünfte stecken.da wir u.a. meine Plegebedürftige Mutter und 3 Hunde haben,kam das für uns nicht in Frage und wir suchten uns au die schnelle eine Bleibe,was uns extrem viel Geld für Umzug/Renovierung u.s.w gekostet hat.Da wir Mehrfach auf die beseitigung der Schäden aufmerksam gemacht haben und 1/2 die volle Miete unter vorbehalt gezahlt haben,haben wir nach der sperrung die Mietzahlung eingestellt(per Anwalt).Danach hat der Vermieter eine handschriftliche Kündigung wegen Mietrückständen geschrieben.Ist zum Haus gefahren hat die Schlösser aufgebrochen,dass Haus neu Vermietet und alles was wir noch da hatten entsorgt,hierunter war u.a. mein Roller,mein Gartenteich incl.Fischen,div. Werkzeug u.s.w.Als die Täter das Haus geräumt haben war ich vor Ort und rief die Polizei,die Täter haben im Auftrag vom Vermieter gehandelt,die Polizei untersagte weiteres entsorgen der Gegenstände,Ich sagte den Polizisten das die Dinge auf dem LKW alle mir gehören und der Polizist sagte den Leuten falls die Räumung nicht rechtens ist,muss der Vermieter alles ersetzen,die Leute fuhren mit meinen Dingen fort.Am nächsten Tag war ich wieder am Haus,wieder waren die Leute mit einem LKW vor Ort,wieder wurde die Polizei gerufen und erneut es untersagt Dinge dort zu entwenden.Ich Fotografierte die Garagen und Räume mit den Sachen die noch da waren,mir wurde gesagt jetzt passiert nichts mehr,eine Woche später waren alle Räume besenrein geräumt.

Es wurde im schnellverfahren vor Gericht entschieden das es ungesetzlich vom Vermieter war,wir bekamen eine einstweilige Verfügung und haben die Schlösser per Gerichtsvollzieher wieder auswechseln lassen.

Der Vermieter behauptet das der Schaden am Haus behoben wurde,als wir das Haus betreten haben,haben wir gesehen das die Räume zwar gestrichen sind,aber die Feuchtigkeit sofort wieder durchschlägt,hiervon haben wir Fotos und Videos gemacht.

Die Person die da einziehen wollte konnte natürlich nicht einziehen,nun haben wir zwar das Hausrecht wieder,aber weder die Schäden sind behoben noch unser Schaden wird reguliert.

Mir ist keine Versicherung bekannt, die zurückliegende Schadensereignisse, als noch kein Versicherungsschutz bestanden hat, nachträglich reguliert.

Ich empfehle, daß Du Deinen Anwalt scharfmachst und ihn beispielsweise prüfen läßt, wie es mit Taxibeförderung zur Therapie  usw. zu Lasten des Schädigers aussieht.

Recht herzlichen Dank für diesen tollen Rat,werde ich meinen Anwalt in jedem Fall fragen.......

Gute Idee, wird aber auch daran hängen, ob der Täter das dann auch tatsächlich zahlt. In der Regel gibts da auch nur hinterher den Schadensersatz nach Feststellung. Sprich die Vorleistung wird selber zu zahlen sein.

Hier müsste man einen anderen Träger (Krankenkasse/Sozialversicherung) finden, der diese Vorleistung übernimmt.

@qugart

ja auch wieder richtig,da ich wegen meiner Krankheit für 2 Jahre in EU Rente geschickt worden bin und meine Rente aufgestockt wird,sind Taxifahrten die ich zahlen muss nicht drinne,ebenso wenig einen neuen Roller an zu schaffen,also bin ich mal wieder am Ar.......Da bringt so eine Person ein ganzes Leben durcheinander durch div. Straftaten und man muss dann sehen wie man zurecht kommt..........danke Euch herzlichst für Eure Zeit und Mühe

@HHMicha

Ich würde trotzdem nochmal den Bedarf anmelden. Weiß jetzt nicht, ob das bei dir übder die RV läuft oder übers Jobcenter. Da wirklich nochmal nachhaken.

@qugart

ja werde ich in jeden Fall machen,ich danke Dir.

Gute Idee. Und damit er auch bezahlt -und vielleicht auch keine weiterungen Schäden anrichtet-, könnte man seine Zahlungswilligkeit durch die Androhung  von Beugehaft erhöhen.

Wenn der Fragesteller in Therapie ist, sollte man versuchen, die Krankenkasse zur Vorleistungen für Taxi oder Finanzierung eines Fortbewegungsmittels zu veranlassen.

Auch wenn der Anwalt das gut findet, (schließlich wird er nach dem Streitwert bezahlt), wird bei dem Schädiger höchstwahrscheinlich nichts zu holen sein.

Greif mal nem nackten Mann in die Tasche

@DerHans

Laut Fragesteller ist der Täter ja durchaus in der Lage zu zahlen.

Selbstverständlich kann man eine Versicherung nicht rückwirkend abschließen! Welche Versicherung wäre so doof, jemanden anzunehmen, dem sie direkt mal nen Haufen Kohle geben dürfen?

Das würde ja sonst jeder machen.

Der Sinn einer Versicherung ist ja nicht, dass jeder da so viel Geld wie möglich bekommt... Sondern dass die meisten Leute einzahlen, ohne irgendwann was zu brauchen. Und diese zahlen dann für die Leute mit, die das Geld benötigen. Aber ob man sich in dieser "Gemeinschaft" beteiligt, muss man vorher entscheiden und nicht erst, wenn man was braucht.

Da der Roller als Kraftfahrzeug nicht zum Hausrat gehört, würde eine Hausratversicherung ohnehin nicht zahlen. Dazu müsstest du schon eine Teilkaskoversicherung für diesen abgeschlossen haben. Das hätte nicht viel gekostet und wäre sinnvoll, wenn du so auf das Teil angewiesen bist.

Und rückwirkend kann man eine solche Versicherung (Hausrat oder auch Kasko) nicht abschließen.

Wäre ja auch zu schön. Und dann nach der Regulierung am besten aufgrund des Schadens gleich wieder kündigen.


Das kann sogar theoretisch klappen wenn du mitspielst. Auch Versicherungsverträge können extremst angepasst werden.

Der Haken dabei: die Prämie wird höher sein als die Schadenzahlung. Nach der Regulierung wird der Vertrag sofort gekündigt. Ist also wirtschaftlich völlig unsinnig.

Über die Hausratversicherung würde das aber sowieso nicht gehen. Wenn, dann wäre das eine Haftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung. Aber weil da eine Straftat dahintersteckt würde das auch nichts werden. (Ach ja, Teilkasko hab ich vergessen. Die wirds wohl aber auch nicht geben)

Was sagt denn deine Krankenkasse zur Kostenübernahme für die Anreise zur Therapie mit einem Taxi oder dergleichen?

Punkt 1: Verträge können zwar angepasst werden, es kann doch jedoch nicht an den Grundfesten von diesen gerüttet werden. Ein Schaden, der bereits eingetreten ist, kann in der Hausrat nicht rückwirkend versichert werden. 

Punkt 2: Du sprichst ja an, dass es sich um eine Straftat handelt und dass eine Ausfalldeckung dann ebenfalls nicht greifen würden. Demnach also sinnfrei.  Nur schreibt der Fragesteller ja außerdem noch, dass der besagte Einbruchdieb zahlungsfähig ist. Demnach wäre durch eine Ausfalldeckung nicht einmal in einem Falle der Fahrlässigkeit / keiner vorliegenden Straftat eine Deckung möglich.

@InsuranceDaniel

Versicherungsverträge können auch rückwirkend vereinbart werden. In Deutschland gilt Vertragsfreiheit. Es ist alles eine Frage von Antrag und Annahme. Jeder Underwriter kann da Geschichten erzählen....

Genauso können Kulanzen bei entsprechender Versicherung ausgehandelt werden. Nur brauchts da eben schon mal die richtige Versicherungsart dafür.

Nicht immer glauben, dass alles in Stein gemeisselt ist.

@qugart

Also ich kenne Verträge wie eine Architektenhaftpflicht, die rückwirkende Risiken mit aufnehmen, da man ja nicht einmal weiß, dass möglicherweise in einem Bauprojekt Planungsfehler erst nachträglich sichtbar werden. Aber mich würde es schon sehr sehr sehr wundern, wenn ein Underwriter nachträglich rückwirkend einen Hausratvertrag für einen Einbruchdiebstahl annimmt. Nicht einmal gegen exorbitante Prämie. Was hätte man davon. Soll dann auch das Sonderkündigungsrecht im Schadenfall aus dem Vertrag genommen werden? :-D  

@InsuranceDaniel

Was wurde nicht schon alles gemacht, damit die internen Vertriebszahlen stimmen. Aber das ist eine ganz andere Diskussion.

Vordergründig gehts darum, den Fragesteller irgend einen Lösungsansatz zu zeigen. Und bei Geschichten, wo es finanziell eng wird, da geh ich auch jeglichen Kulanzweg. Nur müssen dazu die Voraussetzungen stimmen.

@InsuranceDaniel

Die Architektenhaftpflicht tritt auch nicht für bereits BEKANNTE Schäden ein.  Dass hier die Haftung angeboten wird, ist auch nur möglich, weil ALLE Architekten dazu einzahlen müssen.