Laminat im Wohnzimmer beschädigt?

6 Antworten

.... Deine PH wird zuständig sein, allenfalls der Schaden wird geordnet.

Soll heißen, nicht die Reparatur wird übernommen, denn das Plaste-Gift-Zeugs wird ja mit der Zeit auch wertlos. Die Lücke haben wir Vermieter zu wuppen.

Sprich´ mit deinem Vermieter und danach ggf. mit Deiner Privathaftpflicht. Die prüft dann schon ob der Anspruch des Vermieters auf Schadenersatz gerechfertigt ist oder nicht.

Schalte deine Privathaftplicht ein, aber melde das vorher noch deinem Vermieter.

Hallo Fitnesspapst,

wenn etwas beschädigt wird, ist es immer ärgerlich, für den Mieter wie Vermieter.

Deiner Schilderung nach hört sich es sich aber nicht nach einem Fall für die
Hausratversicherung an.

Ich würde in die Richtung Mietsachschaden gehen – eine genaue
Beurteilung ist mir aber nicht möglich.

Wende Dich an Deinen Privathaftpflicht-Versicherer. Dieser wird prüfen, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.

Ich wünsche Dir viel Glück!

Viele Grüße

Heike vom Social Media-Team

Wenn Du Deinem Vermieter damit einen Schaden zugefügt hast,ich denke normaler Gebrauch der Mietsache könnte hier vorliegen,eine Abplatzung ,ein Haarriß am Fußboden ist durch Deine Mietzahlung abgegolten.Wenn er anderer Auffassung ist,soll er Dich schriftlich in Anspruch nehmen .Dann lege dies Deiner Versicherung vor.Diese wird Dich auch vor unberechtigter Forderung ggf.schützen.LG