Hausratversicherung - Wird ein Rabatt ersetzt?

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Der "Neuwert" in der Hausratversicherung ist definiert als "Wiederbeschaffungswerte einer gleichartigen neuen Sache am Schadentag". Wenn ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte heute 2.400,00 € kostet, dann ist dies der zu erstattende Betrag, falls Dein Fahrrad am Versicherungsort durch z.B. Einbruchdiebstahl entwendet wurde. Beachte, dass bei einem Diebstahl außerhalb des Versicherungsortes (Wohnung, Keller, Garage auf dem Grundstück) allerdings der Zusatz "Fahrraddiebstahl" zum Tragen kommt, durch den auch der "einfache Diebstahl" versichert ist. Hier ist die mögliche Versicherungsleistung oft maximiert, z.B. auf 1% der Versicherungssumme.

Wenn es ein vergleichbares Fahrrad ist und du eine Neuwertversicherung hast, sollte der aktuelle Preis bezahlt werden.