Hauskauf / Schenkung in der Insolvenz?
Hallo,
ich versuche mich kurzzufassen :-)
Ich befinde mich in der Insolvenz, in der Wohlverhaltensphase.
Ich habe die Möglichkeit ein Haus übertragen zu bekommen, soweit so gut, doch leider stellen wir im Nachgang fest, dass es evtl. besser wäre, wenn ich das Haus kaufe (bin nicht verwandt oder verschwägert mit der Person) damit die Erben bei einer Schenkung nicht von mir Ihren Pflichtanteil fordern können, sofern der jetzige Besitzer innerhalb von 10 Jahren sterben sollte.
Meine Frage:
Kann ich während der WVP auch ein Haus kaufen? Wenn ich das Geld geschenkt bekomme oder ein Privatdarlehen bekomme?
Das ganze ist etwas verzwickt und schwer zu erklären oder zu verstehen, hoffe trotzdem auf wertvolle Tipps, Danke Euch.
4 Antworten
Ja, das ist möglich, da in der Wohlverhaltensphase nur noch der pfändbare Teil des Einkommens an den Treuhänder abgetreten ist. Das Vermögen ist frei und damit auch das Haus bzw. die Darlehenssumme. Vorsichtshalber würde ich das trotzdem mit dem Treuhänder absprechen.
Ich fände es nicht richtig, wenn jemand der insolvent ist ein Haus kaufen darf, auch nicht mit geschenktem Geld. Man kann anderen das geschuldete Geld nicht geben, aber selber häuft man Vermögen an... irgendwie nicht richtig.
Die eigentliche Frage kann ich dir nicht beantworten. Nur sofern mein Gedankengang stimmt und hier nur pro forma ein Kaufpreis in den Kaufvertrag kommen soll und der Verkäufer stirbt doch eine Woche nach Beurkundung = Hast du ein dickes Problem.
Hier gibt es unter Umständen noch Möglichkeiten, dafür solltest du aber den Rat eines Anwalts einholen.
hier gibt es halt einiges abzuklären: dein Verhältnis (Verwandtschaft) zum Eigentümer, das Vermögen des Eigentümers insgesamt.
Ein ausgeklügeltes System über Mietkauf könnte ich mir im Moment vorstellen. Eigentumswechsel direkt. Vielleicht außer einer Zahlung noch andere Gegenleistung von dir ( Pflege, Einkaufen, .....)
Du brauchst einen, der sich mit Insolvenzrecht, Erbrecht und Vertragsrecht auskennt.
Danke Dir, ja Gegenleistungen finden schon seit ein paar Jahren statt, daher steht auch der Gedanke der Überschreibung im Raum....
wenn die Schenkung von dem kommt der das Haus besitzt, dann macht es keinen Unterschied wenn er stirbt. außer dass man die Schenkung besser verbergen kann wie ein Haus.
Danke Dir, ja ich weiß, dass ich um einen Anwalt vorab wohl nicht drum herumkomme.