Ehevertrag nach 20 Jahren Ehe

7 Antworten

Ein Ehevertrag bedarf zur Rechtswirksamkeit der norariellen Beurkundung.

Ich kann mir schwer vorstellen, daß ein Notar einen Vertrag beurkundet, der 20 Jahre zurückdatiert wurde, bzw. überhaupt einen rückdatierten Vertrag beurkundet. Selbst, wenn, aufgrund der Versicherung beider Vertragspartner, angegeben wurde, daß er tatsächlich vor 20 Jahren abgeschlossen wurde, hätte der Notar an der Redlichkeit des Vertrages zweifeln müssen.

Es ist ja auch so, daß der Notar den Tag der Beurkundung einträgt; also unabhängig vom Datum des Vertrages selbst. Daher entsteht die Rechtswirksamkeit sowieso erst ab dem Tag der Beurkundung.

Grundsätzlich gilt:

Eine offensichtliche Benachteiligung eines Partners kann zur Unwirksamkeit führen. Das gilt auch in dem Fall, wenn der Ehepartner erst mit einem Vertrag kurzfristig (z. B. erst zum Notartermin) mit diesem Vertrag konfrontiert wird und er zur Unterschrift gedrängt wird, ohne ihm ausreichend Zeit einzuräumen, den Vertrag auch eingehend zu prüfen.

Ich würde schnellstens einen Anwalt einschalten.

laura02 
Fragesteller
 16.12.2012, 12:22

Danke für die schnellen Antworten . Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt , der Vertrag hat das Datum an dem wir beim Notar waren . Aber im Vertrag steht das die Gütertrennung ab dem Tag der Eheschließung gilt . So wurde der Vertrag abgeschlossen obwohl wir schon 20 Jahre verheiratet waren. Also habe ich auf alles verzichtet was in den letzten 20 Jahren in der Ehe angeschafft wurde , so stehts schwarz auf weiß. Was das Erbe betrifft hat er mich auch ausgeschlossen und nur unsere Kinder würde beim Todesfall erben. Ich hoffe nur das dieser Vertrag anzufechten ist , da er eine Tag vorm Hauskauf gemacht wurde .

DerSchopenhauer  16.12.2012, 14:25
@laura02

Dieser Vertrag ist m. E. anfechtbar, da ein Versorgungsausgleich nicht generell ausgeschlossen werden kann und Du einseitig übermäßig benachteiligt wirst, da er zum Kernbereich der gegenseitigen gesetzlichen Ansprüche gehört und damit besonders geschützt werden muß (BGH aus 2004 - XII ZR 265/02).

Du erhälst bei einer Erbschaft natürlich den gesetzlichen Pflichtteil (= 50% des Dir zustehenden Teils von 50% = 25% des Gesamterbteils.

Die allgemeinen Umstände auch des Abschlusses sowie dessen Inhalt dürften eine Anfechtung erfolgreich erscheinen lassen.

Hallo,

ich würde an Deiner Stelle sofort einen anderen Anwalt einschalten und mich dort erkundigen.

Soweit mir bekannt ist, dürfen Eheverträge nicht rückwirkend gemacht werden, aber ich bin kein Anwalt.

Danke für die schnellen Antworten . Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt , der Vertrag hat das Datum an dem wir beim Notar waren . Aber im Vertrag steht das die Gütertrennung ab dem Tag der Eheschließung gilt . So wurde der Vertrag abgeschlossen obwohl wir schon 20 Jahre verheiratet waren. Also habe ich auf alles verzichtet was in den letzten 20 Jahren in der Ehe angeschafft wurde , so stehts schwarz auf weiß. Was das Erbe betrifft hat er mich auch ausgeschlossen und nur unsere Kinder würde beim Todesfall erben. Ich hoffe nur das dieser Vertrag anzufechten ist , da er eine Tag vorm Hauskauf gemacht wurde .

dein Mann will dich los werden und dabei keine Verluste erleiden. Alles was während der Ehe angeschafft wurde geht durch zwei bei der Scheidung. Nun warst du so dumm und hast den Vertrag unterschrieben, also bekommst du bei einer Scheidung nichts! Du kannst versuchen den (alten) Ehevertrag anzufechten, aber nach 20 Jahren wirst du wohl kein Glück haben. Ich rate dir, schaff so viel Geld wie du kannst zur Seite damit du nicht ganz leer ausgehst wenn er sich scheiden läßt!

ich glaube dein mann hat das geldfieber beckommen! ich würde dir raten diesen "vetrag" anzufechten er würde mit einem falschen datum aufgesetzt und ich würde sagen so ganz "weis" ist er nicht! ich wünsche dir viel glück LG jula