meine Mutter hat ihr Haus meiner schwester bei lebzeiten überschrieben! Bitte um Antwort!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast Anspruch auf deinen Pflichtteil und die Pflichtteilsergänzungsansprüche, die sich jedoch nur auf die letzten zehn Jahre beziehen. Die sind ja wohl vorbei, was das Haus betrifft, (2003-2014). Was aber in den letzten zehn Jahren bis zum Tode der Erblasserin verschenkt wurde, muss dir in Höhe deines Pflichtteilsanspruchs und in Höhe des Wertes, die die Sache zur Zeit der Schenkung hatte, ausgezahlt werden. Beispiel: Deine Mutter hat deiner Schwester 2013 eine teuere Vase geschenkt, die zur Zeit der Schenkung den Wert von 1000 Euro hatte. Dein Pflichtteilsergänzungsanspruch beträgt dann ein Viertel (sofern es keine weiteren Erben in deiner Rangordnung gibt), also 250 Euro als Baranspruch. Siehe: Bürgerliches Gesetzbuch Buch 5 - Erbrecht (§§ 1922 - 2385)
Abschnitt 5 - Pflichtteil (§§ 2303 - 2338)
Gliederung § 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen (1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.

(2) Eine verbrauchbare Sache kommt mit dem Werte in Ansatz, den sie zur Zeit der Schenkung hatte. Ein anderer Gegenstand kommt mit dem Werte in Ansatz, den er zur Zeit des Erbfalls hat; hatte er zur Zeit der Schenkung einen geringeren Wert, so wird nur dieser in Ansatz gebracht.

(3) Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Sind zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.

Deine Mutter kann zu Lebzeiten mit ihrem Vermögen machen, was sie möchte! Das geht Dich gar nichts an. Wenn das Haus tatsächlich verschenkt wurde (ohne NIeßbrauch etc.) für die Mutter, so steht Dir auch kein Pflichtteil daraus zu!

selfcontrol 
Fragesteller
 14.01.2014, 16:27

danke für die Antwort. Aber ich glaube, so einfach ist es nicht. Da ja sonst jeder seine Wertsachen oder sonstiges wie haus usw. an Lieblingskinder verschenken würde. und der rest der Geschwister schauen ins leere. Ich kann mir das echt nicht vorstellen.

SaVer79  15.01.2014, 11:37
@selfcontrol

Doch genau so ist es! Etwaige Ansprüche Ansprüche (evtl Pflichtteilsergänzungsansprüche) kannst Du erst nach dem Tod der Mutter geltend machen. Und da die 10 Jahre ja nun rum sind, gibt es aus der Schenkung des Hauses keine Ansprüche mehr

sassenach4u  15.01.2014, 14:49
@SaVer79

Genau, genau!

Herzlich willkommen im wirklichen Leben. Uns erging es genau so, wir fielen aus allen Wolken! Die heilste Familie überhaupt....dachten wir. Das man sich so irren kann, hätte ich niemals gedacht. Im Moment durch Lauf der 10-Jahresfrist, befinden wir uns bei einem Stand von30% des Hauswertes.....dieser Teil geht dann noch einmal durch 3(bei 3Geschwistern) und die" Schwester" , die uns über den Tisch gezogen hat, erbt nochmals mit dabei...

Moralisch absolut verwerflich, man hätte doch wirklich reden können. Auf den Rest des Erbes pfeifen wir....5000Euro oder so.....aber das man kaltblütig den Familienfrieden zerstört und alles rückwirkend negativiert und auslöscht, dafür findet man keine Worte.

Grundsätzlich kann jeder mit seinem eigenen Vermögen zu Lebzeiten verfahren, wie es ihm gefällt. Zwar steht im deutschen Erbrecht den Erben ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu für Vermögen, welches in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall vom Erblasser an Dritte verschenkt / übereignet wurde, jedoch erlischt dieser Anspruch mit Ablauf des 10. Jahres nach der Übereignung. Da Euere Mutter Deiner Schwester diese Schenkung bereits 2003 notariell übereignet hat, ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch auf diesen Vermögensteil somit mit Ende 2013 erloschen.

Bekomme ich trotzdem meinen Pflichtanteil des Hauses nach ableben meiner Mutter?

Nein.

oder was genau steht mir überhaupt zu???

Der Pflichtteil aus dem Vermögen, welches zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhanden war, ggfs. ergänzt (s.o.) um Pflichtteilsergänzungsansprüche gem. $ 2325 BGB.