Fragen zum Hauskauf unter Wert des Hauses
Hallo liebe Leute!
Vlt kann mir ja jemand eine Auskunft zum Thema Hauskauf geben.
Mein Partner und ich wollen das Haus seines Vaters kaufen (Wert ist es ca. 250.000,-) – da wir aber keine Schenkung wollen sondern einen Kauf, damit wir nicht irgendwann Probleme mit den Geschwistern meines Mannes bekommen – sie evtl. hinauszahlen müssen – wollen wir es (da es ja in der Familie bleibt) für ca. € 50.000,- kaufen. Mein Mann hat nun Bedenken, dass es evtl. rechtliche Probleme gibt, wenn man ein Haus soweit unter Wert kauft.
Kennt sich vlt jemand damit aus?
Danke euch schon im Voraus für die Hilfe!
Liebe Grüße
Bernadett
5 Antworten
Da werden die Geschwister zu Recht Ärger machen. Das wäre ja auch Betrug an ihnen.
So mancher kontaktunwillige Erbe freute sich dann doch über den Todesfall.
Man muss dazu sagen, dass seine Geschwister keinen Kontakt zum Vater haben und auch keinen Kontakt wollen.
Des weiteren wohnen wir in Österreich, keine Ahnung ob das von Bedeutung ist.
Dann steht den Geschwistern aber dennoch ihr Pflichtteil zu. Und wenn ich als eines dieser Geschwister mitbekäme, dass Vattern das Haus zu einem Bruchteil verkauft hat, würde ich mich wehren... Soweit mir bekannt ist, müsstet ihr sie im Todesfall dennoch zum regulären Marktwert auf ihr Pflichtteil auszahlen - mindestens innerhalb der nächsten 10 Jahre. Da solltet Ihr unbedingt mit einem Anwalt sprechen, wie es mit dem Erbrecht aussieht. Das könnte für euch sehr teuer werden.
Nein es gibt da keine Probleme. Du mußt nur dem Finanzamt den richtigen Wert angeben für die Bemessung der Grunderwerbssteuer.
Schenkungssteuer fällt wohl nicht an, denn der Freibetrag ist € 400.000,0o nach § 16 ErbStG.
Aber Ihr solltest das mit dem Finanzamt besprechen, damit keinen Ärger gibt.
Das Erbrecht sieht dies anders!
Ja, das wird Probleme geben. Und zwar dann, wenn der Vater innerhalb der nächsten 10Jahre verstirbt.
Dann kann die Differenz zum eigentlichen Wert geltend gemacht werden und gereicht Euch spätestens dann zum "Nachteil", was ja nur "gerecht" wäre.
Erst mal bekommt ihr Probleme mit dem Finanzamt:
"Ebenfalls ungnädig reagieren Finanzbeamte, wenn Eltern ihren Kindern Immobilien zu einem deutlich unter dem Verkehrswert liegenden Preis verkaufen.
Dann unterstellt der Fiskus nämlich eine gemischte Schenkung und fordert Schenkungssteuer."
Ausführlich: http://www.guter-rat.de/wirtschaften/recht/geschenke-ja-bitte-steuern-nein-danke
Ist der Grenzwert für eine Schenkungssteuer nicht deutlich höher als der hier angegebene tatsächliche Kaufwert ?
Ja, daran hatte ich nicht gedacht.
Die Geschwister haben alle keinen Kontakt zum Vater und wollen auch keinen.