Hauskauf / Grundbucheintrag 25 /75% möglich?spezieller Notarvertrag nötig?

5 Antworten

Hallo neppel2525,

für die Eintragung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch sehe ich keine Probleme.

Falls Ihr bei der Eheschließung eine Gütertrennung vereinbart habt, sehe ich auch keine Probleme für die Besitzansprüche. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das auch so problemlos ist, falls Ihr den gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) vereinbart habt. Vielleicht besprecht Ihr das sicherheitshalber im Vorfeld auch schon mal mit dem Notar, ob es dann im Falle einer Trennung Komplikationen gäbe.

Falls Du oder/und Dein Mann aber für den Kauf eine Finanzierung einer Bank benötigt, könnte es schwierig werden. Ihr müsstet dann ja ggf. zwei voneinander getrennte Darlehensverträge abschließen und das könnt Euch vor eine Problematik bei der Grundschuldeintragung stellen.

Nämlich: Wer bekommt für seine Finanzierung die erste Rangstelle im Grundbuch und damit auch die besseren Konditionen und wer bekommt die zweite Rangstelle im Grundbuch und damit auch die schlechteren Konditionen.

Vielleicht lasst Ihr Euch hierfür auch schon mal von Eurer Hausbank oder einem unabhängigen Finanzierungsvermittler beraten.

Alles Gute für Euer Vorhaben.

Viele Grüße,

Interhyp AG, Franziska

Hallo Franziska, wir leben generell in einer Zugewinngemeinschaft.. ( bis auf ein paar Ausnahmen die im Ehevertrag geregelt sind ) den Kreditvertrag schließen wir gemeinsam ab.. warum auch nicht `???? ich sehe da keine Probleme- ich mein immerhin sind wir verheiratet .. wir wollen eben nur den Problemen im Falle einer Scheidung vorbeugen und eben im Grundbuch geregelt haben wem dann welcher Anteil gehört.

Da sowas ohne Notar eh nicht geht würde ich denselben fragen. Wenn ich dazu was andres schreibe ist das letztlich bedeutungslos.

Der Notar kann das Verhältnis 25 zu 75 % problemlos ins Grundbuch eintragen lassen. Da der Notar sowieso den Kaufvertrag ausarbeitet, wird er dies auch im Kaufvertrag berücksichtigen.

Die Anteilsnennung im Grundbuch ist völlig problemlos über den notariellen Kauf- oder Übertragungsvertrag frei gestaltbar. Sie entscheiden das alleine mit Ihrem Mann!

Diese Eintragung ist problemlos möglich und wird so auch in den Vertrag mitaufgenommen.