Insolvenz, Steuererstattung

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Grundsätzlich steht im Beschluß der Schlussverteilung bzw. Aufhebung drinnen, was mit Steuererstattungen passiert, die den Zeitraum betreffen, in der die Insolvenz noch nicht aufgehoben war. Nachdem die Treuhänder nicht blöd sind, kannst Du davon ausgehen, dass sie dafür gesorgt haben, dass die Erstattung an den Treuhänder geht.

Sonderfall ist, wie bei Dir, wenn auch noch das Finanzamt ein Gläubiger ist. Das FA kann sich nämlich noch Auszahlung bedienen und wenn dann immer noch Forderungen offen sind und Du während der Wohlverhaltensphase immer noch Erstattungen bekommen würdest, dann geht zwar der Treuhänder leer aus, das Finanzamt kann weiter aufrechnen.

Die Erstattung 2012 ist für den Zeitraum nach der Wohlverhaltensphase und somit würde Sie nicht an den Treuhänder gehen, aber wie schon geschrieben, das Finanamz darf aufrechnen. Ich hätte die Steuererklärung rausgeschoben.

Das Geld, welches du jetzt vom Finanzamt wieder bekommst, hast du2012 zuviel gezahlt. Wenn du es ausgezahlt bekommen hättest, wäre es in die laufende Budgetverwaltung des jeweiligen Monates eingeflossen. So muss es in die aktuelle mit eingerechnet werden.

In der Wohlverhaltensphase ist dir die Restschuldbefreiung ja noch nicht erteilt worden.

Du kannst also nicht von deinem Gläubiger (= dem Finanzamt), bei dem du noch Schulden hast, erwarten, dass er seinerseits eine Forderung bedient, die du gegen ihn hast. Vielmehr steht ihm das Recht zur Aufrechnung zu, bis seine Forderung befriedigt oder dir die Restschuldbefreiung erteilt worden ist.