Insolvenz, Steuererstattung
Hallo, bin seit 2008 in der Insolvenz. Seit April 2009 in der Wohlverhaltensphase! Jetzt ist folgender Fall eingetreten: Ich habe für 2009, 2011, 2012 eine Steuererklärung gemacht. 2009 und 2011 ist unter 100€ zurückzuerstatten. Für 2012 allerdings 1.900€ zuviel bezahlt - ich habe vielleicht Luftsprünge gemacht. Denn, mein Berater und Insolvenzverwalter haben beide gesagt in der WVP kann ich Rückerstattungen behalten. Jetzt kommt das Finanzamt und sagt: ich hatte bei ihm auch Schulden, also wird alles verrechnet und ich kriege NIX. Noch ein paar Fakten: Mein Mann ist auch in der Insolvenz, hat aber beim FA keine Schulden gehabt. Und, die hohe Rückzahlung ist entstanden weil ich 2012 die ersten Monate in einer falschen Steuerklasse war. Jetzt suchen wir (ich und Berater) nach einem Schlupfloch. (Ich habe mich endlich nach erfolgreicher Ausbildung angefangen um Führerschein zu bemühen, der wäre jetzt futsch!!) Er meinte mal etwas gehört zu haben, dass das FA nur 2 oder 3 Jahre lang verrechnen darf?? Und, wenn ich die richtige Lohnsteuer gehabt hätte, hätte ich zwar minimal % mehr vom Lohn abtreten müssen - aber nie in solch einer Höhe. Also habe ich letztes Jahr dem FA etwas "geschenkt" und jetzt werd ich dafür bestraft???
Wer kann helfen? Es gibt doch bestimmt §-Füchse die Möglichkeiten sehen das Geld zu fordern!!?
Daaanke
3 Antworten
Grundsätzlich steht im Beschluß der Schlussverteilung bzw. Aufhebung drinnen, was mit Steuererstattungen passiert, die den Zeitraum betreffen, in der die Insolvenz noch nicht aufgehoben war. Nachdem die Treuhänder nicht blöd sind, kannst Du davon ausgehen, dass sie dafür gesorgt haben, dass die Erstattung an den Treuhänder geht.
Sonderfall ist, wie bei Dir, wenn auch noch das Finanzamt ein Gläubiger ist. Das FA kann sich nämlich noch Auszahlung bedienen und wenn dann immer noch Forderungen offen sind und Du während der Wohlverhaltensphase immer noch Erstattungen bekommen würdest, dann geht zwar der Treuhänder leer aus, das Finanzamt kann weiter aufrechnen.
Die Erstattung 2012 ist für den Zeitraum nach der Wohlverhaltensphase und somit würde Sie nicht an den Treuhänder gehen, aber wie schon geschrieben, das Finanamz darf aufrechnen. Ich hätte die Steuererklärung rausgeschoben.
Das Geld, welches du jetzt vom Finanzamt wieder bekommst, hast du2012 zuviel gezahlt. Wenn du es ausgezahlt bekommen hättest, wäre es in die laufende Budgetverwaltung des jeweiligen Monates eingeflossen. So muss es in die aktuelle mit eingerechnet werden.
In der Wohlverhaltensphase ist dir die Restschuldbefreiung ja noch nicht erteilt worden.
Du kannst also nicht von deinem Gläubiger (= dem Finanzamt), bei dem du noch Schulden hast, erwarten, dass er seinerseits eine Forderung bedient, die du gegen ihn hast. Vielmehr steht ihm das Recht zur Aufrechnung zu, bis seine Forderung befriedigt oder dir die Restschuldbefreiung erteilt worden ist.