Hausgeld verdoppelt!

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Du schreibst, es handle sich hier um eine Eigentumswohnung. Derartige Dinge werden in der Regel bei der Eigentümerversammlung besprochen. Die Hausverwaltung muss der Eigentümergemeinschaft Rechenschaft ablegen. Weiter werden verschiedene Dinge, wie z.B. zukünftige Sanierungen und deren Finanzierung besprochen. Hier kann es durchaus vorkommen, dass zusätzlich zur normalen Instandhaltungsrücklage eine Sonderrücklage z.B. für eine in mehreren Jahren durchzuführende energetische Sanierung beschlossen wird.

Ich halte die Verdoppelung des Hausgeldes alleine aus gestiegenen Betriebskosten für nicht realistisch. Hier muss mehr dahinter stecken. Falls du nicht bei der Eigentümerversammlung anwesend warst, lass dir von der Hausverwaltung das zugehörige Protokoll geben. Hier müsste der Beschluss der Eigentümergemeinschaft vermerkt sein. Weiter müssten aus dem Protokoll die Zahlen, die diesem Beschluss zugrundeliegen hervorgehen.

Also, da stimmt doch etwas nicht. Es kann kein Brief kommen mit einer Nachforderung, es kann nur eine Wohngeldabrechnung kommen und der ET, der am Tag der Beschlussfassung im Grundbuch steht, bekommt (das GH oder eben) die Nachforderung. Solche Angelegenheiten werden zudem in seriösen Kaufverträgen geordnet. Prüfe also bitte, ob der Verkäufer seine Gelder komplett geleistet hat. Rückstände haben alle ET gemeinsam zu wuppen! Beachte auch, Abrechnung und Wiplan müssen genehmigt werden. Zudem gibt es den Begriff außerordentliche ETV nicht, alle Versammlung sind doch sicher ordentlich. Viel Glück und vergleiche Wiplan mit dem vom Vorjahr und finde die Erhöhung und rüge sie ggf..

das ist eine ungewöhnlich hohe Steigerung, warst Du zur Eigentümerversammlung? Dort hättest Du sicherlich die Kostenpläne einsehen können. Was sagen die Miteigentümer dazu, frag mal rum!

Sind in diesen Kosten auch die Heiz- und Wasserkosten enthalten? War Deine Vorauszahlung dafür evtl. zu niedrig angesetzt? Wenn die Heizkosten mit in den Hauskosten entahlten, und Du bist erst zum Winter eingezogen, kann sich das auch deutlich auswirken.

Heiz und Wasserkosten sind enthalten. Ich bin erst seit 1. Januar 2014 Eigentümer. Eine Eigentümerversammlung gab es bisher nicht. Den Wirtschaftsplan vom Vorjahr zu fordern ist eine gute Idee.

@zeiteisen

Hast du dir den nicht bei Kauf aushändigen lassen. Das ist doch mit das erste was man vom verkäufer bekommt.

erst einmal hat die Jahresabrechnung nicht viel mit dem neuen Wirtschaftsplan zu tun. Es kann vorkommen, dass im laufenden Jahr mehr kosten anfallen, als im letzten. Warum vergleichst du nicht erst mal den WP mit der Abrechnung um auf die Differenz zu kommen. Und dann solltest du den Verwalter fragen warum es zusätzliche oder höhere Kosten gibt als im Vorjahr.

Aber wenn du fsat € 700,- nachzahlen musst haben die 170,- ja auch überhaupt nicht gereicht. WEnn ich das ausrechne hättest du 228,- pro Monat zahlen müssen. Aber das nur nebenbei.

Geht das mit rechten Dingen zu? Ich fühle mich sehr betrogen.

ja das kann richtig sein. Sei aber vorsichtig mit dem Wort Betrug. Dem Verwalter ist das völlig schnuppe - er setzt den Willen der Eigentümergemeinschaft durch.

Mir scheint du weißt gar nicht was dieses Wort bedeutet. Daher lies mal hier:

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

noch was. Ich merke -du bist ein Greenhorn. Das was du zugeschickt bekommen hast ist die Unterlage für die Eigentümerversammlung. Normalerweise bekommst du mit diesen Unterlagen die Einladung zur Versammlung. udn dort wird über den WP gesprochen und kann auch geändert werden udn anschließend beschlossen. Vorher brauchst du nichts zu tun. Also der WP ist ein Vorschlag der Verwaltung über die voraussichtlichen Kosten udn die Eigentümer müssen das erst beschließen.

Denk mal darüber nach dir ein Buch über das Prozedere in Eigentümergemeinschaften zu kaufen. Fachwissen schadet nie.