Schulbuchausleihe Schadensersatz?

3 Antworten

Nimm Kontakt zur Bücherei auf, das musst du mündlich mit denen klären. Sofern du deine Bücher abgegeben hast, musst du natürlich nicht bezahlen. Die ganze Sache könnte aber etwas schwierig werden, wenn du weder Zeugen noch Beweise hast.

Meistens ist so ein Vorfall ein Irrtum. Bei Schulbüchereien kommt oft etwas durcheinander.

Wenn es drauf ankommt, önnen sie dich verklagen und du hast keinen Nachweis, dass du es zurückgegebenn hast. Die Frage ist, ob die einen Nachweis haben, dass du es ausgeliehen hast. Ich würde das mit denen noch mal besprechen. Wahrscheinlich haben die einfach vergessen das zu verbuchen. Und nun erinnert sich keiner mehr, dass du es zurückgegeben hast. Ich würde da an deiner Stelle stur bleiben. Wenn die dich verklagen und du damals nix unterschriebenn hast, würde ich einfach lügen und behaupten, dass ich es nie ausgeliehen habe. Aber versuch es mit dem Verantwortlichen erstmal so zu klären. Sprich dann aber nur mit ihm drüber, damit er nicht nachher Zeugen hat, die bestätigen, dass du die Ausleihe selbst eingestanden hast. Wenn deine Chancen gut stehen, werden die sich eh nicht trauen dich zu verklagen. Das wird viel zu teuer. Das müssten die Zivilrechtlich machen.

Die müssen beweisen, dass Du das Buch ausgeliehen hast!

Das werden die vermutlich können!

Wenn Du das Gegenteil behauptest, muss Du nun beweisen, dass Du es abgegeben hast! Das wirst Du vermutlich nicht können!

Ich denke, dass hier die normale Verjährung von 3 Jahren gelten wird!

Also ja, die können und dürfen das noch!

Suche ein vernünftiges Gespräch und frage, wie ihr das aus der Welt schaffen könnt!

Und bleib lieb und nett, die haben vermutlich die besseren Karten!