AOK Forderung ?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wichtig, tu was.

Um die Schulden zu begleichen: geh zur Schuldnerberatung.

Um zu erfahren, was schief gelaufen ist: geh mit deinen alten Bescheiden zu einem Arbeitslosenzentrum

Viel Erfolg

Es ist ganz einfach:

Wenn man dir eine Mahnung oder Forderung schickt ist das zu begründen.

Ohne dir bekannte Begründung kann das Geld auch nicht Eingezogen/ Gepfändet werden.

Ich denke also dass irgendwo in deinen Unterlagen stehen wird, wie das zu Stande kommt. Und dann kannst du das nachvollziehen und ggf. einem Anwalt übergeben.

Ja des kam 2014 zustande weil ich da bis 2014.7 arbeitslos war aber nicht gemeldet , und das habe ich Ihnen auch mitgeteilt ! Ich habe diese schreiben , anderen AOKin unserem Landkreis gezeigt , die sich dann auch versucht haben sich für mich einzusetzen leider ohne Erfolg aber sie können es auch nicht nachvollziehen !

@Timolino87

Hast du während deiner nicht gemeldeten Arbeitslosigkeit Beiträge für die Krankenversicherung gezahlz?-du wurdest für den Zeitraum als freiwillig Versicherter eingestuft und auch entsprechend über die zu zahlenden Beiträge informiert.

Diese hast du monatlich! selbstständig zu überweisen.

Hast du das nicht getan laufen Schulden+Zinsen+Mahngebühren auf. Die KV ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Augen zu und die Post ignorieren funktioniert nicht.

soweit mir bekannt, musst du in DE eine Krankenversicherung haben . Wenn du Arbeit suchend gemeldet bist zahlt die ARGE , bist du es nicht, wendet sich die KK an dich mit der Bitte um Zahlung

Ja klar ich habe den Einkommens Nachweis Brief ausgefüllt und so auch wieder zurück gesendet ich habe keine Antwort bekommen ,und daher war es dann auch ruig doch der Brief kam abhanden !

@Timolino87

dann lasse einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen , damit die Sache geklärt wird. Wenn du als Laie nicht weiterkommst, hilft anscheinend nur das Schreiben vom Anwalt.

Warum hast du dich NICHT arbeitslos gemeldet - nun mußt du wahrscheinlich deine KK-Beiträge selbst zahlen? Kontaktiere deinen Anwalt und lasse dich beraten

Du warst freiwilliges Mitglied nach §188 Abs. 4 SGB V und musst als solches Beiträge gemäß §240 Abs. 4 SGB V entrichten.

Die Beiträge sind zu zahlen, die Frage ist nur nach der Höhe. Mindestbeitrag in 2014 waren so in etwa 165€ pro Monat, Höchstbeitrag sowas um die 750€.

Seit wann hast du denn wieder einen Job und bist wieder pflichtversichert?

Nun bin ich am überlegen dies ganze an die Bild Zeitung zu schicken

Ohja, die werden dir bestimmt helfen...

und meinen Rechtsanwalt einzuschalten

Das kannst du natürlich machen.