Haus wurde verkauft, müssen wir als Mieter ausziehen?
Hallo, wir leben seit 11 Jahren in dem Haus. Vermieter ist verstorben und die Familie möchte es verkaufen. Nun gibt es Interessenten.
Müssen wir als Mieter raus. Familienmitglied ist alt 63, 100% Schwerbehindert also schwer krank. Können die uns rauswerfen? Was kann ich tun? Hilft eine Anmeldung beim Mieterschutzbund und eine private Versicherung, wenn ja welche ?
Im Netz habe ich gelesen, dass sogar der alte Mietvertrag übernommen werden darf.
17 Antworten
Richtigerweise übernimt der Käufer zunächst euren Mietvertrag, kann aber das Haus für sich und seine Familie gekauft haben und euch wg. Eigenbedarf ordentlich mit einer Frist von 9 Monaten kündigen.
Ein 63jähriges Familienmitglied mit GbB 100% steht dem grds. nicht entgegen. Inwieweit eine Einzelfallprüfung hier einen Härtefall ergäbe, kann nur ein Gericht klären - das eine Räumungsklage die Chancen auf einen neuen Mietvertrag ungünstig beeinflusse, sollte berücksichtigt werden.
Der Mieterverein dürfte da zu keiner anderen Rechtsauffassung kommen.
Eine Rechtschutzversicherung würde für Prozesskosten eines Verfahrens, dessen Risiko schon vor Vertragsschluss und während der Sperrfrist bestand, garnicht aufkommen.
Ich rate euch da eher, sich dem Unvermeindlichen zu stellen, rechtzeitig ggf.mit Hilfe eines Maklers eine neue Wohnung zu suchen und sich mit dem Käufer auf eine Abstandszahlung zu verständigen, wenn man vorfristig auszöge.
Der neue Eigentümer kann zwar Eigenbedarf anmelden, allerdings beträgt die Kündigungsfrist in diesem Fall 9 Monate.
Hilft eine Anmeldung beim Mieterschutzbund
Dazu würde ich auf jeden Fall raten!
Die Jahresmitgliedschaft kostet um die 100,- EUR. Dafür wirst du anwaltlich beraten und im Fall der Fälle auch vor Gericht vertreten.
Für 100,- EUR gibt's beim Rechtsanwalt höchstens die Erstberatung.
Im Netz habe ich gelesen, dass sogar der alte Mietvertrag übernommen werden darf.
Das stimmt. Auf keinen Fall solltest du mit einem neuen Eigentümer einen neuen Mietvertrag schließen.
Dann nämlich besteht ggf. auch die lange Kündigungsfrist nicht mehr.
Mein Tipp:
Nachdem du auf den folgenden Link geklickt hast, siehst du rechts oben auf der Seite dieses Fenster:
Hier tippst du einfach mal deine Postleitzahl ein.
Im Anschluss weißt du sofort, wo in deiner Nähe der zuständige Mieterverein wäre.
Auf der folgenden Seite kannst du dich auch sehr gut über die Angebote informieren.
https://www.mieterbund.de/startseite.html
Viel Erfolg!
dass sogar der alte Mietvertrag übernommen werden darf.
Nein, muss!
Prinzipiell wird beim Verkauf der Mietvertrag mit Verkauft. Der Käufer übernimmt euch also erst mal als Mieter. Wenn der die Immobilie selbst nutzen will, kann er euch dann wegen Eigenbedarf kündigen.
Unter bestimmten Vorrichtungen gibt es wohl auch die Möglichkeit der Verwertungskündigung wenn eine Immobilie vermietet nicht verkauft werden kann. Aber das ist wohl sehr kompliziert.
Im Netz habe ich gelesen, dass sogar der alte Mietvertrag übernommen werden darf.
Er muß übernommen werden.
Kauf bricht nicht Miete ist nicht nur eine Redewendung, sondern Gesetz.
Nein. Kauf bricht Miete nicht. Das heißt, der neue Besitzer muss den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten übernehmen.
Ob der neue Besitzer mal wegen Eigenbedarf kündigt, kann nun niemand sagen.
Das heißt, der neue Besitzer
Richtig: Eigentümer, Besitzer ist der Mieter.