Mieter rauswerfen?

12 Antworten

Das kann euch eher egal sein.

Was das bedeutet könnt ihr den Vermieter fragen. Der entscheidet das schlussendlich.

PS: www.seid-seit.de

Keep13cool 
Fragesteller
 09.06.2020, 08:33

Wir sind die Vermieter

qugart  09.06.2020, 08:35
@Keep13cool

Öhm...Sollte man das als Vermieter nicht wissen? Okay, wenn nicht, dann solltet ihr euch da mal bei einem Anwalt Rat holen.

Das kann schon eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Man sollte sich da aber absichern.

Rechtsberatung darf in Deutschland sowieso nur ein Anwalt geben.

Vermutlich habt ihr den Verwalter beauftragt, den aktuellen Mietern eine Wohnung in diesem Haus zu vermieten, dessen Eigentümer ihr seid.

Es gälte hier den Mietvertrag zu prüfen, ob die Mietwohnung mit den dazu gehörenden Hausteilen richtig und eindeutig beschrieben ist, ob eine Klausel im Vertrag wirksam ist, die dem Mietern Veränderungen an der Mietsache verbietet.

Ist der Sohn der Mieter in nicht vermietete Räume eingezogen, dann muss er aufgefordert werden >Einwurfeinschreiben< unverzüglich diese Räume zu räumen. Für den Fall, dass diese Räume verschlossen waren, ist Anzeige bei der Polizei wegen Einbruch und Diebstahl? zu erstatten.

Euer Hausverwalter musss wegen Pflichtvernachlässigung abgemahnt oder gekündigt werden.

Seid ihr im Besitz einer Kopie des Mietvertrages?

Ihr habt ein Haus vermietet, das 500 km von Euch entfernt ist und Ihr habt dieses Haus jetzt zum ersten Mal gesehen. Außerdem habt Ihr Euch in dem Haus Räume vorbehalten für Werkstatt etc.

Schon da setzt bei mir jegliches Verständnis aus. Auch wenn man einen Verwalter einsetzt, muss man sich doch vor Vermietung erst einmal selbst ein Bild von dem machen, was eigentlich vermietet wird. Dann schaut man sich unbedingt auch alle Mietinteressenten selbst an.

Und da wundert Ihr Euch?

Wenn die Frist zur Räumung der Räume verstrichen ist, könnt Ihr selbst tätig werden und diese Räume, sofern Ihr ungehindert Zutritt habt, ausräumen und die Sachen entsorgen oder aber eine Entrümpelungsfirma dazu beauftragen, die das unter Eurer oder Verwalters Aufsicht macht. Dann diese Räume sicher verschließen und gut.

Am Haus was verändert? Was denn? Mit Fristsetzung Rückbau verlangen.

Alte Elektroleitungen angeschlossen? Elektriker schicken, der die ganze Elektroinstallation prüft, Mängel feststellt und ggf. bei Gefahrenlage direkt beseitigt. Sofern Mieters die Verursacher sind, denen die Arbeiten in Rechnung stellen.

Verwalter beleidigt und bedroht? Hat der Verwalter Zeugen? Hat er die Drohung bei der Polizei angezeigt? Letzteres wäre Voraussetzung, um ggf. auch eine fristlose Kündigung auszusprechen.

Außerdem: Wenn Ihr schon einen Verwalter bezahlt, wieso müßt Ihr Euch hier Gedanken machen? Es wäre doch Verwalters Sache, wieder ordentliche Zustände herbei zu führen. Kann er das nicht, ist er kein Profi und Ihr sucht Euch besser einen anderen Verwalter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Alleine die Beleidigungen stellen meines Wissens einen Kündigungsgrund dar. Veränderungen am Haus ohne EInverständnis sind ebenfalls nicht erlaubt.

Das Problem ist, zwischen Recht zu kündigen und Mieter verlässt die Wohnung / Haus klafft eine große Lücke. Wenn du Pech hast musst du nach der kündigung auf Auszug klagen, was gut ein jahr oder länger dauern kann, und die kosten wirst du wahrscheinlich nicht wieder bekommen. In welchem Zustand danach dein Haus / deine Wohnung ist...

Natürlich kann man Mietern auch außerordentlich fristlos kündigen. Die Frage ist nur, ob

  1. dies berechtigtes Interesse darstellt, wenn "fremde Sachen und Räume unerlaubt benutzt wurden" und
  2. die Einhaltung der gesetzlichen, dreimonatigen Kündigungsfrist "unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls" tasächlich absolut unzumutbar ist.

Richtigerweise wird das in einer Räumungsklage festgestellt und da darf man berechtigte Zweifel anmelden, ab eurer Vortrag durchdringt...

G imager761

Keep13cool 
Fragesteller
 09.06.2020, 08:32

Wie meinst du dass?

imager761  09.06.2020, 08:45
@Keep13cool

So wie ich es schreibe und es § 543 BGB vorsieht: Nur weil ihr eure Mieter abmahnt, müssen sie nicht ausziehen. Wie man unerlaubt Räume benutzen kann, wenn man ein Haus miete, habt ihr trotz Nachfrage unbeantwortet gelassen wie ihr keinen erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist einer derartigen Verletzung des Mietvertrages dargelegt habt. Vorgschobenen Grpünde einer vorsorglichen Kündigung bei Befürchtung von Mietrückständen isz eher als Schwerz gemeint.
Da warten eure Mieter gelassen auf eure vorschüssig zu führende Räumungsklage :-)