Kann der Mieter meine Katze rauswerfen

13 Antworten

Kann der Mieter meine Katze rauswerfenAlso wenn der nicht mag das ich eine Katze im Haus hab und die dann rausschmeißen auch wenn die net laut ist und nicht stinkt

Der Vermieter kann weder die Katz noch den Mieter rauswerfen.

Aber er kann dem Mieter kündigen, wenn dieser ohne Zustimmung des Vermieters eine Katze in der Wohnung hält.

Hier gibt es mal wieder so viele falsche Antworten bezüglich der Hatzen/Tierhaltung.

Folgendes:

Das in einer Antwort genannte Urteil besagt nicht, das man jetzt einfach Hunde oder

Katzen halten darf. Es bedarf immer noch der Zustimmung des Vermieters; nur das er die Interessen aller Parteien berücksichtigen soll und ein generelles Tiehaltungsverbot unwirksam ist.

Auch wenn nichts in einem Mietvertrag steht muss man den Vermieter fragen.

Hier mal ein Link zu Tierhaltung:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm

MfG

Johnny

Das kommt darauf an, was im Mietvertrag steht, oder nicht? Wenn da Tiere erlaubt sind, darf er die nicht rausschmeißen, wenn die allerdings nicht erlaubt sind, dann verstößt du ja gegen den Mietvertrag..

Eig darf ich keine haben aber seit ein Jahr hat er nix gesagt und wusste das und jetzt will er das ich sie weg tu kann er aber vergessen

@john093

wenn im mitevertrag steht das du keine haben darfst, dann darf er verlangen das du die katze rauswirfst. klingt hart aber rechtlich ist es so.

@Crush4r

Nicht alles was in einem Mietvertrag steht ist auch Rechtmäßig !!

Vgl.... BGH VIII ZR 168/12 vom 20.03.2013

@john093

mit etwas glück gilt sie als "geduldet" wenn du nachweisen kannst dass er lange von ihrer anwesenheit wusste. dann kannst du sie behalten

er kann dich vor die wahl stellen, katze weg oder kündigung

Das kommt darauf an, was im Mietvertrag steht, oder nicht? Wenn da Tiere erlaubt sind, darf er die nicht rausschmeißen,

Da ist nicht richtig. siehe meine Antwort/ mein Link.

Leider geht nicht aus der Frage hervor, ob der Vermieter die Haltung einer Katze erlaubt hat.

Wurde um Erlaubnis gefragt und wurde diese nicht erteilt, kann er auf Entfernung der Katze klagen oder aber auf Räumung der Wohnung samt Mieter und Katze. Dann entscheidet ein Gericht.

Wurde nicht gefragt, gilt das gleiche, sofern im Mietvertrag steht, dass Haustierhaltung nur nach Rücksprache erlaubt werden kann.

Wurde gefragt und wurde die Erlaubnis erteilt, haben der Vermieter und die anderen Mieter immer noch das Recht, dass von Katze bzw. deren Haltung keine Belästigung ausgeht. Stinkt also das Katzenklo so penetrant, dass man es selbst im Treppenhaus noch riecht, kann der Vermieter verlangen, dass diese Geruchsbelästigung dauerhaft abgestellt wird und wenn es in letzter Konsequenz die Abschaffung der Katze bedeutet.

Das Geruchsempfinden ist subjektiv. Was Du als Katzenhalter vielleicht schon nicht mehr riechst, stößt bei anderen möglicherweise so auf, dass ihnen sofort beim Betreten des Treppenhauses schon übel wird. (Keine Erfindung, sondern Erfahrung!)

Es gibt Regeln des Vermieters. Wenn dieser Haustiere verbietet, ist nichts zu machen

Es gibt Regeln des Vermieters. Wenn dieser Haustiere verbietet, ist nichts zu machen

Ein Vermieter hat nicht immer Recht.

Ein generelles Verbot ist unwirksam und man könnte klagen. Der Vermieter muss die Interssen aller Parteien berücksichtigen.

Raus werfen kann er die Katze natürlich nicht.

Aber wenn im Mietvertrag die Tierhaltung untersagt ist, kann er dir kündigen.