Haus überschreiben oder erben?

7 Antworten

Da Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer meines Wissens gleich berechnet werden, der Onkel bereits über 90 Jahre ist, spielt der Weg hier meines Erachtens eher keine Rolle.

Mit einer Schenkung zu Lebzeiten und vereinbarter Gegenleistung von dir, lässt sich der Wert evtl noch runter rechnen. Notarkosten und Grundbuch ca. 700€

Ansonsten ist die entscheidende Frage: Hat der Onkel noch pflichtteilsberechtigte Erben?

Erben dauert zumindest bis zu seinem Tod, wie schnell du dann als Eigentümer im Grundbuch stehst, kommt auf die Umstände an. Bei notariellem Testament kostet dich das Erben bis auf die Steuer nichts, bei privatem Testament benötigst du einen Erbschein. Bei einem Großonkel würde ich schon mal einen Stammbaum schreiben, denn die gesetzlichen Erben müssen vom Gericht über das Testament informiert werden

Eine Übertragung kommt auf die Auslastung des Notares an, ob er den Onkel noch als geschäftsfähig ansieht, dann könnte die Beurkundung theoretisch erfolgen sobald der Notar Zeit hat.

Es fallen wohl so rund 20% Steuern an. Lassen Sie sich ordentlich von einem Anwalt oder Steuerberater beraten.

Wenn der Großonkel ab Fristbeginn innerhalb von 10 Jahren verstirbt, dann müssten Sie Erbschaftssteuer abdrücken. Da sollten Sie also auch beachten, dass eventuell noch Ansprüche von anderen Erben geltend gemacht werden können. Aber da müssten Sie dann nur Geld abdrücken und nicht das Haus wieder hergeben.

Mausii56478 
Fragesteller
 19.10.2020, 17:12

Also ist erben das sinnvollste? Denn 10 Jahre wird wohl kritisch..

Hipponax  19.10.2020, 17:16
@Mausii56478

Ich schätze, dass sich das relativ gleich bleibt. Wenn er stirbt und die 10 Jahre noch nicht rum sind, dann müssen Sie eben oder auch nicht so genau weiß ich das nicht noch ein bisschen mehr Steuern zahlen und wenn er die 10 Jahre macht, dann haben Sie eventuell ein bisschen was gespart.

Wenn Sie wirklich Rechtssicherheit haben wollen, dann bleibt Ihnen nichts anderes über, als, dass Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

Für die restlichen Erben macht es keinen Unterschied, sollten Ansprüche entstehen, wird man diese gegenüber Ihnen geltend machen können. Das ist aber kompliziert und auch da Rate ich zu einer anwaltlichen Beratung.

hilflos99  20.10.2020, 15:21

falsch, Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer , je nachdem was anfällt, zahlt man sofort

Hipponax  20.10.2020, 16:16
@hilflos99

Wenn der Großonkel innerhalb 10 Jahren verstirbt, dann fällt die Erbschaftssteuer an. Wenn er 10 Jahre überlebt, dann nicht.

hilflos99  20.10.2020, 16:26
@Hipponax

falsch, wenn er schenkt zahlt man sofort Schenkungssteuer und wenn er stirbt sofort Erbschaftssteuer. Die 10 Jahre gelten nur bei Pflichtteil, Pflegekosten oder wenn der Freibetrag überschritten wird und man im Haus wohnt und das nur für Kinder

Hipponax  20.10.2020, 16:31
@hilflos99

Uff. Ich habe nie was anderes behauptet.

Beim Überschreiben kommt kein sonstiger später evtl. auftretender Erbe (Pflichtteilsansprüche) mehr an das Vermögen ran, sofern der Übertragende die nächsten 10 Jahre überlebt.

Erben Sie, dann könnten zum Zeitpunkt des Erbfalles Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden.

Höhe des Erbes160.000,00 EUR

- Freibetrag 20.000,00 EUR

Steuerpflichtiger Erbanteil

140.000,00 EURx Steuersatz30 %

= Erbschaftssteuer42.000,00 EUR

Nach Abzug bleiben118.000,00 EUR

./. geltend gemachter Pflichteilsanpruch in Höhe von????

Tätigkeit Notarkosten Beurkundung des Übertragungsvertrages

ca. € 975 + Schenkungssteuer 42.000

Überschreiben kommt besser, wenn Sie jetzt genügend Geld haben.!

da doch ein paar falsche Antworten dabei waren. Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer sind gleich hoch und zahlt man sofort bei Eintritt des Ereignisses. ebenso die Notarkosten. Mit der Schenkung kann man einen ev. Pflichtteil von anderen Verwandten umgehen und Pflegekostenforderungen.

Da gibt es keinen Unterschied.

Die Kosten sagt dir dein Notar deines Vertrauens.