Opa möchte mir sein Haus "verkaufen", was muss ich beachten?

10 Antworten

TIPP:

Dein Opa schenkt dir die Immobilie, dafür gibt es hohe Freibeträge. In den Schenkungsvertrag (Notar) kommt die Klausel für das lebenslange Wohnrecht und die Bestimmung deines Opas, dass diese Schenkung nicht auf DEIN späteres Erbe angerechnet wird. Fertig.

Beim einem Verkauf muss dein Opa erhebliche Steuern zahlen, egal ob Geld geflossen ist oder nicht.

Dein Großvater kann, solange er mental gesund ist, Dir sein Haus verschenken oder verkaufen. Wenn er es Dir verkauft, fällt Grunderwerbssteuer an. Wenn er es Dir schenkt, kann je nach Wert des Hauses eine Schenkungssteuer anfallen. Dein Großvater wäre gut beraten im Grund buch durch den Notar ein lebenslanges Wohnrecht eintragen zu lassen. Der beurkundende Notar wird Euch die Dinge sicher erzählen.

Kuno33  22.11.2013, 09:06

PS: "kaufen" gibt es nicht: nur kaufen oder ein Geschenk bekommen. Dein Großvater kann das Geschenk nur machen, wenn er selbst entscheidungsfähig ist. Ein Notar wird sich da auf windige Geschichten nicht einlassen.

Benni1g 
Beitragsersteller
 22.11.2013, 09:11
@Kuno33

"kaufen" = er würde Geld von mir bekommen .. welches er mir dann wiedergibt. Ich bin natürlich auch bereit Grunderwerbssteuer zu zahlen .. Hausptsache der Kauf kann später nicht angefochten werden. Wenn er mir Montag das Haus überschreibt .. und 2 Tage später stirbt .. würde ich mit 100%iger Sicherheit Probleme bekommen ....

Hallo, zu beachten ist auch, dass es sich um einen relativ angemessenen Kaufpreis handelt. Wird das Haus zu "günstig" verkauft, kann das bis zu 10 Jahre nach dem Kauf durch die Erben geprüft werden. Ist der Kaufpreis zu niedrig, können die Erben "nachfordern". Es gibt eben doch ein paar Gesetze die verhindern sollen, dass Erbe an erbberechtigte "vorbeigeschmuggelt" wird.

Verkaufen ist suboptimal, weil Steuern fällig werden.

Dein Opa darf und kann dir zu Lebzeiten bis zu 400.000€ steuerfrei schenken. Wenn dein Opa es möchte wird diese Schenkung auf das Erbe angerechnet. Ist die Entscheidung deines Opas. Wenn er nicht ausdrücklich eine Anrechnung der Schenkung als Teil des zukünftigen Erbes festlegt wird es auch nicht geschehen.

Ihr geht zum Notar, dein Opa schenkt dir die Immobilie im Wert von 399.000€ und du lässt für deinen Opa ein lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen. Ist korrekt und wasserdicht.

Außer den Gebühren für den Notar und das Grundbuch werden keine Steuern fällig.

Es ist am besten wenn du mit deinem Grossvater zum Notar gehst und dort laesst du dich eingehend beraten. Es gibt naemlich einiges zu beachten, bei dem Verkauf des Hauses und auch was das spaetere Erbe anbelangt. Wenn er dir das Geld wiedergibt muss dies ja auch irgendwie nachgewiesen werden und die anderen Erben werden sich schon fragen, wo das Geld denn abgeblieben ist, Er kann dies ja nicht ausgegeben alles. Es wird sich ja nicht um eine kleine Summe handeln. Ein Notar und ein Anwalt fuer Familenrecht koennen euch dazu bessere Auskuenfte geben und auch sagen, wie man das alles hieb und stichfest macht,

Benni1g 
Beitragsersteller
 22.11.2013, 09:24

Er kann das Geld doch ausgegeben haben? Wenn ich daran denke wieviele ältere Leute im Casino sitzen und jeden Menge Geld beim Roulette und Blackjack verzocken?!