Haus unter Geschwistern aufteilen ohne Auszahlung?

8 Antworten

Sobald sie das Haus geerbt haben, sind sie auch Eigentümer. Mit dem Haus(-grundstück) können sie dann prinzipiell verfahren wie sie wollen. Wenn einer den anderen nicht auszahlen kann oder will, bleibt im Regelfall nur noch der freihändige Verkauf oder das Grundstück verbleibt in der Erbengemeinschaft, z.B. zur Vermietung. Notfalls kann auch einer der beiden die Teilungsversteigerung beantragen.

wenn beide erben wird es selbstverständlich auf beide umgeschrieben.... !?

Durch die Erbfolge Ihrer Mutter und Ihres Onkels beim Tod Ihrer Oma geht das Haus (und alle weiteren Nachlassgegenstände) auf die beiden Erben zu je 1/2 Miteigentum über. Beide bilden dann eine Erbengemeinschaft, d.h. sie können nur gemeinsam über die Nachlassgegenstände verfügen. Diese Erbengemeinschaft kann jederzeit durch eine Teilungsvereinbarung aufgehobenb werden; für das Haus würde das regelmäßig bedeuten, das der übernehmende Miterbe den anderen durch Zahlung eines zu vereinbarenden Betrags (normalerweise 1/2 des Wertes) entschädigen müsste. Es stünde aber auch nichts dagegen, wenn mangels vorhandener Barmittel die Eigentümergemeinschaft der beiden Erben auf Dauer bestehen bliebe. Solange die Beteiligten persönlich in gutem Einvernehmen stehen, dürfte das auch keine unlösbaren Probleme geben. Bekanntlich hört aber oft beim Geld die Freund- oder Verwandtschaft auf ! Es ist auch daran zu denken, dass die beiden jetzigen Miterben ihre Anteile später selbst weiter vererben werden, so dass das Haus dann an die beiden Erbstämme weitergeht und dann eben nicht nur zwei geschwisterliche Miteigentümer vorhanden sind sondern eine Zahl X von deren Kindern, die untereinander nur noch entfernter verwandt sind. Und ob die sich alle einig sein würden, wenn es um das Haus und dessen Bewirtschaftung geht, wäre eine offene Frage !

Wenn die beiden sich einig sind, können sie die Erbengemeinschaft für das Haus beliebig lang fortsetzen. Mit Testament oder Erbschein wird das Grundbuch berichtigt auf den Namen deiner Mutter und deines Onkels.

Was sie dann weiter mit dem Haus machen? Gemeinsam verkaufen, oder vermieten? Wenn einer der beiden in dem Haus wohnt, den anderen in Form von Miete ausbezahlen?

Die beste Antwort hängt vom Verhältnis der Geschwister, dem jeweiligen Familienstand, dem Wert des Hauses, der Einkommenssituation beider ......uvm. ab.

wenn nur einer das Haus erbt.. dann muss er den anderen auszahlen.. hat er das Geld dafür nicht, dann muss das Haus verkauft werden..

wenn im Testament festgelegt ist, dass BEIDE das Haus bekommen.. , dann werden wohl beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.. fragt doch mal beim Notar nach, wie das geregelt ist