Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht / Bauherrenhaftpflicht?
Liebe Community,
ich habe eine Frage zum Thema Versicherungen. In meinem Fall zur Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Ich habe eine Doppelhaushälfte überlassen bekommen. Das Gebäude und Grundstück ist derzeit leerstehend, da ich es sanieren möchte. Ich möchte einzelne Firmen für die verschiedenen Maßnahmen beauftragen (z.B. Fensterfirma für Fenster, Zimmerei für das Dach, Heizungsbauer für den Austausch der Heizungsanlage, etc.).
Für die Doppelhaushälfte habe ich bereits eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bei der HUK-Coburg abgeschlossen. Lt. Versicherungsbedingungen bin ich als privater Bauherr bis zu einer Bausumme von 150.000€ je Bauvorhaben abgesichert.
So und jetzt meine Frage. Was bedeutet "je Bauvorhaben"? Ist ein Bauvorhaben z.B. der Austausch der Fenster und Haustüre oder ist ein Bauvorhaben die gesamten Sanierungsmaßnahmen?
Falls erstes zutrifft würde ich keine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigen, da die einzelnen Gewerke eine Summe von 150.000€ nicht überschreiten.
Falls zweites Zutrifft benötige ich wohl eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung, da sich die Gesamtsumme der Sanierungsmaßnahmen auf ca. 300.000€ beläuft.
Außerdem habe ich eine weitere Frage zum Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung. Im Antrag müssen Angaben zur "Bauplanung / Bauleitung" gemacht werden. Es sollen Angaben gemacht werden, an wen ich die Bauplanung und die Bauleitung vergeben habe. Ich beauftrage ja, wie oben beschrieben, verschiedene Firmen mit einzelnen Gewerken und keine einzelne Firma mit der Umsetzung der Maßnahmen. Soll ich hier alle Firmen aufzählen? Das ist mir nicht ganz klar.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Viele Grüße
Franke
7 Antworten
Bin jetzt kein Versicherungsmensch, aber die bereits abgeschlossene Versicherung benötigst du doch nur, wenn du später vermieten willst. Ist das DH Teil einer WEG - musst du dich sowieso mit der Verwaltung bzw der anderen Partei abstimmen- was hier bereits existiert.
Nicht zu verwechseln mit der Gebäudeversicherung, welche du vermutlich vom Voreigentümer übernommen hast.- sofern selbständiges Grundstück mit Haus.
Die Bauherren Haftpflicht - kommt auf deine Baumsumme an - evtl ist dies bereits über deine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Diese wäre mir im Moment wichtiger - sofern noch nicht vorhanden.
Deine 300.000 könnten aber über der Abdeckung durch die private Haftpfpflicht liegen. Die Bauleitung liegt dann bei dir, da du die einzelnen Gewerke koordinieren willst- soweit dir dies gelingt.
Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Die Haftpflichtversicherung benötige ich, da das Gebäude derzeit leer steht und nicht dirch mich selbst bewohnt wird. Die Privathaftpflicht würde hier nicht greifen. In der Haus und Grundbesitzerhaftpflicht sind Baumaßnahmen bis 150.000€ je Bauvorhaben abgesichert. Für mich stellt sich die Frage ob die einzelnen Gewerke je ein Bauvorhaben darstellt oder nur alles zusammen. Bei der Versicherubg muss ich Angaben wer die Bauleitung übernimmt. Der Abschluss ist nur möglich, wenn diese an einen Dritten vergeben wird
Dein Bauvorhaben ist die gesamte Sanierung, Dafür gibt es Höchstgrenzen, die deine normale Privathaftpflicht deckt.
Schäden die die einzelnen Handwerkerfirmen anrichten könnten, sind durch DEREN Betriebshaftpflicht gedeckt. Kommt es aber auf deiner Baustelle zu einem Unfall, der durch deine Bausubstanz verursacht wurde, greift deine Bauherrnhaftpflichtversicherung. Auf diese solltest du auf keinen Fall verzichten. Die Prämie dafür ist im übersichtlichen Bereich. Dagegen kannst du ÜBERHAUPT nicht kalkulieren, was ein Personenschaden kosten könnte.
Wenn deine Finanzierung an der Prämie scheitern sollte, solltest du das ganze Vorhaben aufgeben.
Wie gesagt, haftest du, wenn eine Gefahr von deinem Bau oder dem Grundstück ausgeht. Für Schäden die die Handwerker verursachen, ist deren Versicherung zuständig. Das gilt sogar, wenn sie "schwarz" arbeiten. Das hat mit ihrer Haftung nichts zu tun. Natürlich haftest du dann als Auftraggeber jeweils mit.
Vielen Dank für deinen Kommentar. Beantwortet aber leider nicht die Frage welche Angaben zur Bauplanung und Bauleitung gemacht werden müssen wenn ich einzelne Fachfirmen beauftrage ohne Architekt, etc. Ich habe nur einen Energieberater für einzelne Maßnahmen. Ggf. muss ich ihn einmal Fragen ob er diese Funktion übernimmt.
Bei der hier genannten Bausumme sollte auf jeden Fall eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wenn im Antrag nach Bauplanung / Bauleitung gefragt wird (nicht jede Versicherung fragt danach), dann sollten Sie sich selbst dort eintragen. Eventuell wird ein höherer Beitrag fällig, da dann bei einem Planungsfehler nicht auf einen Dritten zurück gegriffen werden kann.
Ist ein Bauvorhaben z.B. der Austausch der Fenster und Haustüre oder ist ein Bauvorhaben die gesamten Sanierungsmaßnahmen?
Das Bauvorhaben ist "das Gebäude wieder herrichten", also die komplette Sanierung.
Vielen Dank für die Antwort. Dann bwnötige ich eine zusätzliche Bauherrenhaftpflichtversicherung. Doch welche Angaben soll ich hier bei Bauleitung / Bauplanung machen. Ich beauftrage ja mehrere Firmen und nicht nur eine Firma
Nach der Baustellenverordnung muss bei einem Bauvorhaben, auf dem mehrere Unternehmer tätig werden, ein Koordinator, z. B. ein Architekt, eingesetzt werden. Der Koordinator hat die Aufgabe, die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Gefahrgutvorschriften zu organisieren und zu überwachen. Der Bauherr ist verantwortlich für die Einsetzung eines Koordinators, wenn er diese Aufgabe nicht selbst übernimmt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bauherrenhaftpflichtversicherung
Das zu deiner Frage: "Doch welche Angaben müssen im Antrag zu Bauplanung / Bauleitung gemacht werden"?
Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe aber nicht vor eine Bauleitung zu beauftragen, da es sich nur um einzelne Gewerke handelt, welche nicht unbedingt koordiniert werden müssen. Wir haben geplant eine Firma mit der Erneuerung des Dachs zu beauftragen, eine Firma für den Austausch der Heizung, eine Firma für den Austausch der Fenster, eine Firma für die Erneuerung der Elektrik und eine Firma für die Erneuerung der Bäder. Dafür brauche ich doch keinen Planer / Kooridinator. Wir machen auch keine Kernsanierung sondern nur eine Erneuerung einzelner Bestandteile. Eigenleistung übernehmen wir nicht. Die Firmen sind doch selbst auch versichert. Das verstehe ich nicht ganz wieso ich jetzt gezwungen werde einen Bauleiter zu beauftragen?
...in blauer Schrift steht oben "Baustellenverordnung".
https://de.wikipedia.org/wiki/Baustellenverordnung#Pflichten_des_Bauherrn
Danke für deine Antwort. Ich habe hierzu ein langes Telefonat mit der Fachabteilung der HUK-Coburg geführt. Es wurde verstanden, dass ich bei einzelnen Gewerken keinen Bauleiter beauftrage, da es sich um Einzelmaßnahmen handelt. Es wäre quasi so wenn ich drin wohnen würde und mal die Fenster austauschen würde und dann die Heizung, etc. Das würde dann die private Haftpflichtversicherung decken. Ich soll im Antrag einfach alle Fachfirmen angeben, die die Gewerke ausführen bzw. auch den Energieberater den ich beuaftragt habe. Die Firmen müssen sich dann aber um die Verkehrssicherungspflichten kümmern und mir dies zusichern. Alternativ könnte ich meinen Energieberater fragen ob er die Bauplanung und Bauleitung übernimmt.
Vielen Dank für deine Antwort. Mir geht es doch nicht um die Höhe der Prämie, das habe ich auch nie erwähnt, dass mir die Kosten für diese Versicherung zu teuer wären. Mir geht es nur darum ob ich a) eine extra Versichwrun dafür brauche, da ja Bauvorhaben bis 150.000€ je Bauvorhaben bereits in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht inkludiert sind und b) wollte ich wissen, welche Angaben bei Bauleitung/ Bauplanung gemacht werden müssen, wenn ich einzelne Firmen mit den Gewerken beauftrage.