Reihenmittelhausisolierung auf Nachbargrundstück.Wer muss es entfernen?

6 Antworten

Hier ist wohl die Grundstücksgrenze zu beachten! Liegt die Isollierung noch auf Euerem Grund und Boden,darf und sollte sie dranbleiben!!Ragt die Isollierung ins Nachbargrundstück,kann von Euch verlangt werden diese zu entfernen.Was aber falls hier Wand an Wand gebaut wird eher blödsinnig wäre..

Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen.

Sollte dieser zu dem Schluss kommen, dass du die Isolierung entfernen musst, dann würde ich vom Bauträger B ein Kostenangebot einholen und falls das akzeptabel ist, die Firma beauftragen und diese Beauftragung mit der Bebauung verknüpfen - nicht dass dein Haus im nächsten Winter "nackig" da steht, weil der Nachbarbau sich möglicherweise verzögert.

Normalerweise wäre das sicher dem Bauträger A zuzuordnen- nur der wird dafür nicht mehr aufkommen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob Bauträger A und B irgendwie miteinander "verbändelt" sind, wenn ja, dann besteht eventuell die Möglichkeit die Kosten abzuwälzen - da wäre dann wieder der Anwalt gefragt.

Ja Bauträger A ist insolvent, einige Mitarbeiter haben Bauträger B gegründet. Der Anwalt wäre jetzt der nächste Schritt.

@peter80pan
einige Mitarbeiter haben Bauträger B gegründet

Lachhaft.

Die Frage ist sicher interessant... Zunächst einmal gehört die Isolierung euch, allerdings befindet sie sich nicht mehr auf eurem Grundstück, sodass sich der Eigentümer daran stört. Grundsätzlich müßtet ihr die dann wohl entfernen. Normalerweise hätte das wohl Bauträger A übernommen und der existiert nicht mehr. Aber Bauträger B hat die Aufgaben übernommen - dann wohl auch mit allen Pflichten (?). Blöd, dass man die Vertragsgestaltung von Bauträger A und B untereinander nicht kennt...

Aber Bauträger B hat die Aufgaben übernommen - dann wohl auch mit allen Pflichten (?)

Aber garantiert nicht mit Pflichten für bereits fertiggestellte Gebäude- oder Vertragsbestandteile. Es gibt daher auch keinen Ansprechpartner für Gewährleistungsfälle etc. soweit sie nicht herstellergebunden sind. Geradezu klassische Vorgehensweise im Bauträgermilieu.

@FordPrefect

Da Bauträger A wohl auch das andere Reihenhaus hätte bauen sollen, wäre dann wohl sicher auch der Rückbau der (dingend erforderlichen und vorgeschriebenen!) Isolierung seine Sache gewesen. Das schreibt der Fragesteller ja auch ("...bis die Nebenhäuser gebaut werden würden"). Wenn nun der Bauträger B das Unternehmen A mit allen Rechten und Pflichten übernommen hat - oder auch nur seine Verträge - kann man davon ausgehen dass auch der Rückbau der Wärmedämmung zu seinen Aufgaben gehört.

@pharao1961

So sehe ich das auch. Denn ohne die Isolierung hätten wir gar nicht einziehen können, denn die Seitenwände entsprechen keiner Wärmeverordnung, die Dämmung erfolgt eigentlich durch das Nebenhaus.

@pharao1961
Wenn nun der Bauträger B das Unternehmen A mit allen Rechten und Pflichten übernommen hat

...aber doch nicht aus einer Insolvenz! Die Firma B, deren Existenz ja ganz neu ist (Zitat) "einige Mitarbeiter haben Bauträger B gegründet" (Zitat Ende) ist ganz offensichtlich eine ebensolche Klitsche wie Firma A. Sehr wahrscheinlich ziehen die dieses Spiel schon seit Jahren mit immer wieder wechselnden nominellen Geschäftsführern erneut durch. Die Firma "neu" kauft für einen Appel und ein Ei die Baustoffe und Geräte von Firma "alt" auf, ohne Schulden und ohne Gewährleistungsverpflichtungen, unterbreitet den weiteren Bauherren ein Angebot auf der Basis des Angebots von Firma "alt", dann wird wieder gebaut bis zur Insolvenz und das Spiel beginnt von vorne.

kann man davon ausgehen dass auch der Rückbau der Wärmedämmung zu seinen Aufgaben gehört.

Das kannst Du vergessen. Sonst würde Firma "neu" doch nicht den Rückbau vom Besitzer des von Firma "alt" erstellten Gebäudes fordern. Das ist Abzocke mit System, geplant von vorne bis hinten, nichts weiter.

@peter80pan
So sehe ich das auch.

Das siehst Du leider falsch. Firma B hat mit unfertigen Gewerken von Firma A nichts am Hut. Dein Haus, Dein Problem.

Denn ohne die Isolierung hätten wir gar nicht einziehen können, denn die Seitenwände entsprechen keiner Wärmeverordnung

S.o. - auch das ist Dein Problem. Du hast Firma A das Zeug anbringen lassen, nun ist es Deins. Ja, Firma A wäre verpflichtet, es zu beseitigen. Nur gibt es Firma A nicht mehr -> Pech.

@FordPrefect

Wir kennen die Art der Insolvenz nicht. Je nach dem wie die insolvente Firma abgewickelt wurde, haften auch die Nachfolger.

@pharao1961

Wir kennen die Art der Insolvenz nicht.

Das ist wahr. Aber aus den Versatzstücken "Bauträger" und "Insolvenz" lässt sich schon einiges ableiten. Gerade hier ist dieses Spiel Gründung-Beauftragung-Teilfertigstellung-Insolvenz-Neugründung-Vertragsaquise leider an der Tagesordnung. Die Insolvenz wird hinausgezögert, bis sie mangels Masse de facto gar nicht erst eingeleitet werden kann, dann treten "plötzlich" die Mitarbeiter aus dem Nichts als Retter auf, kaufen dem InsV die wenigen werthaltigen Restbestände ab, die Gläubiger erhalten eine Quote von 5 - 10% und das war´s. Persönlich haftende Gesellschafter oder GF setzen sich erstmal ab, um dann ggfs. nach eingtretener Verjährung wieder aufzutauchen und weiterzumachen.

Je nach dem wie die insolvente Firma abgewickelt wurde, haften auch die Nachfolger.

Das wäre ggfs. bei einem Fertigungsbetrieb der Fall mit Übernahme von Patenten, Produkten etc., aber garantiert nie bei einem Bauträger. Den würde so niemand übernehmen, schließlich geht er ja i.d.R. genau deswegen in die Insolvenz. Noch besser: Wenn der Erwerber sich niht vor Eintreten der Insolvenz die Gewährleistungsansprüche hat abtreten lassen, sind sie durch die Insolvenz des Trägers entwertet, da der Erwerber keinen Vertrag mit dem ausführenden Betrieb hatte. Da kannb sich der Erwerber bestenfalls noch bei Sachmängeln an den Hersteller wenden, aber alles andere ist verloren.

@FordPrefect

Das wissen aber die meisten Kunden nicht :-)

@pharao1961

Ja, leider. Welcher Eigenheimerwerber lässt sich schon etwa eine Gewährleistungsbürgschaft geben? Das wissen natürlich Menschen, die entweder aus beruflicher oder aus familiärer Erfahrung sich mit diesen Themen regelmäßig auseinandersetzen müssen, aber der Häuslebauer, der sich seinen (verdienten) Lebenstraum erfüllen möchte und nur ein einziges Mal im Leben sich mit diesen Themenkomplexen befassen muss, wohl eher weniger.

In unserer Straße wurde kürzlich auch ein Haus an ein anderes, bereits bestehendes Haus angebaut., das solch eine Seitenisolierung hatte. Die Isolierung ist als Schallschutz drangeblieben. Mich wundert es doch sehr, dass ihr die jetzt entfernen sollt. Ist sowas nicht grundsätzlich vorgeschrieben, dass eine Schallisolierung zwischen zwei Häuserwänden bestehen muss?

Das Styropor wurde als provisorische Wärmeschutzisolierung angebracht. Wenn das Nachbarhaus gebaut wird wird die Wärmeschutzisolierung entfernt und eine nur 5 cm dicke Schallschutzisolierung angebracht.

@peter80pan

aha, das stellt die Sache schon anders dar. Dann musst ihr sie entfernen, da ihr sie angebracht habt. Wenn ihr das nicht nachweisen könnt, könnt ihr denjenigen, der sie für euch angebracht hat, auch nicht in Regress nehmen.

Da wirst du nicht umhin können, das zu entfernen.