Hauptmieter, Bewohner in einer Wohnung im eigene Mehrfamilienhaus?

4 Antworten

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Ein bisschen verworren das Ganze. Wem gehört denn nun das Haus? Der Mutter, deinem Freund oder einem Dritten?

Wenn das Haus der Mutter gehört und sie zusammen mit ihrem Sohn in einer Wohnung lebt, ist nur die Mutter antragberechtigt auf Wohngeld. Und zwar für sich und ihren Sohn. Es handelt sich in dem Fall um einen Mietzuschuss. Zur Ermittlung des Mietwertes der selbstgenutzten Wohnung, muss die Mutter die Mietverträge sowie die aktuelle Höhe der Miete aller vermieteten Wohnungen des Mehrfamilienhauses vorlegen.

Gehört das Mehrfamilienhaus beiden, können sie entscheiden, wer den Wohngeldantrag stellt.

verreisterNutzer  30.03.2020, 14:41

Dem Vermieter der Baugenossen Schaft sie hat nur due Wohnung gemietet mit ihren Sohn

TreudoofeTomate  30.03.2020, 23:48
@verreisterNutzer

Dann muss Hauptmieter angekreuzt werden. Antragberechtigt ist nur der Mieter der Wohnung; sind die es beide, haben sie die Wahl.

Ist der Freund nun Untermieter seiner Mutter >>> wichtig hier ein schriftlicher Nachweis der monatlichen Mietzahlungen an die Mutter bei mündlichem Mietvertrag<<<, dann könnte er und seine Mutter, dann aber extra, Antrag auf Wohngeld stellen. Trifft die Untervermietung nicht zu, dann kann nur die Mutter Antrag stellen, wenn sie die Mieterin der Wohnung ist. Sind beide als Mieterpartei Mieter, kann nur einer von beiden Antrag stellen.

sicher ist die mutter = HAUPTMIETERin , wenn er sich finanziell beteiligt und einen eigenen genehmigten mietvertrag hat ist er UNTERMIETER .

DerHans  30.03.2020, 13:56

Die Mutter ist ja scheinbar Eigentümerin des Hauses, so wie ich das gelesen habe.

Kuestenflieger  30.03.2020, 13:59
@DerHans

also kennst da gar nichts en detail ?

DerHans  30.03.2020, 19:15
@Kuestenflieger

Die Frage ging nach Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus.

Kuestenflieger  30.03.2020, 19:44
@DerHans

da hat man mal die anfangsfrage geändert !

Dann ist der Freund Mieter in der Wohnung seiner Mutter. Sie ist ja die Eigentümerin. Die Kosten werden in dem Fall pro Kopf aufgeteilt. Dabei ist alles zu berücksichtigen, außer der evtl. Tilgung und Reparaturrücklage