Kann man als Untermieter auch vor Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist ausziehen?

5 Antworten

Er zahlt die Kaution an die Vormieterin C und die Miete regelmäßig an den Hauptmieter B.

Kaution zahlt man eigentlich an den Vermieter, also Hauptmieter und nicht der Vormieterin.

Die Freundin von Hauptmieter B hat einen eigenen Schlüssel, was nicht mit Untermieter A abgesprochen ist,

Sorry, das ist für den Untermieter nicht von Belang, vor allem wenn sich die Freundin nur in den Räumen des Hauptmieters aufhält.

Hauptmieter B betritt das geschlossene, angemietete Zimmer von Untermieter A in dessen Abwesenheit. 

Was zu beweisen wäre.

Die Zimmer sind nicht abschließbar

ein Steckschloß bringt da Abhilfe.

Hauptmieter B besetzt den Großteil der Gemeinschaftsräume, Untermieter A hat kaum Platz, eigene Sachen unterzubringen. 

Hier kommt es darauf an, ob der Untermieter lediglich sein Zimmer gemietet hat und ob und welches Nutzungsrecht ihm bezüglich der Gemeinschaftsräume mietvertraglich eingeräumt wurde.

Muss sich Untermieter A an die Kündigungsfrist von 3 Monaten halten?

Meines Erachtens ja. Wenn der Vermieter die Mietsache, also das Zimmer des Untermieters in seiner Abwesenheit betreten hat, handelt es sich zwar um einen Hausfriedensbruch, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde, allerdings muß dieser Hausfriedensbruch bei Bestreiten auch durch Zeugen (nicht durch Hörensagen) beweisbar sein.

ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist bei einer Untermiete ohne schriftlichen Vertrag in einem unmöblierten Zimmer:

Dann ist es ein mündlicher unbefristeter Mietvertrag.

 Er zahlt die Kaution an die Vormieterin C und die Miete regelmäßig an den Hauptmieter B.

Beides wird normalerweise an den Vertragspartner gezahlt und das ist nicht der Vormieter

Die Freundin von Hauptmieter B hat einen eigenen Schlüssel, was nicht mit Untermieter A abgesprochen ist, und kommt auch in Abwesenheit von Hauptmieter B in die Wohnung

In die Räume von B darf sie, das geht A nichts an.

Hauptmieter B betritt das geschlossene, angemietete Zimmer von Untermieter A in dessen Abwesenheit. Die Zimmer sind nicht abschließbar

Das ist Hausfriedensbruch aber beweisen muss man es auch können.

In der heutigen Zeit gibt es immer Möglichkeiten die Räume zu verschließen.

Hauptmieter B besetzt den Großteil der Gemeinschaftsräume, Untermieter A hat kaum Platz, eigene Sachen unterzubringen. Dies war zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht klar, da Vor-Untermieterin C noch dort gewohnt hat.

Sollte man vorher geklärt oder vertraglich geregelt haben.

Muss sich Untermieter A an die Kündigungsfrist von 3 Monaten halten?

Ja muss man.

MfG

Johnny

Er zahlt die Kaution an die Vormieterin C

Warum bekommt die Vormieterin die Kaution? Die muss an den Vermieter/Hauptmieter gezahlt werden.

Hauptmieter B besetzt den Großteil der Gemeinschaftsräume, Untermieter A hat kaum Platz, eigene Sachen unterzubringen. Dies war zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht klar, da Vor-Untermieterin C noch dort gewohnt hat.

Was ist denn diesbezüglich vertraglich vereinbart?

Hauptmieter B betritt das geschlossene, angemietete Zimmer von Untermieter A in dessen Abwesenheit. Die Zimmer sind nicht abschließbar

Manche Richter halten hier eine fristlose Kündigung für möglich, manche nicht. Das Risiko würde ich nicht eingehen. Gibt es Zeugen, dass der Hauptmieter das Zimmer betreten hat?

Muss sich Untermieter A an die Kündigungsfrist von 3 Monaten halten?

Kann sein.

Der Schlüssel und die Anwesenheit der Freundin muß nicht mit dem Untermieter abgesprochen sein. Es geht ihn nix an.

Das betreten des vermieteten Zimmers geht ja wohl gar nicht. Das wiederum geht den Vermieter nichts an.

Der Vermieter sollte abgemahnt werden und im Wiederholungsfall könnte auch eine Fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

Bis jetzt muß er sich mE noch an die Frist halten.

Ausziehen kann der Untermieter jederzeit. Hauptsache er zahlt die Miete während der Kündigungsfrist.