Ist es rechtswidrig wenn ich Wohngeld beantragen will als Untermieter bei meinem Freund - Also da wir ja zusammenleben?

4 Antworten

Nein, eher eine ausgesprochen dumme Idee.

Wenn ihr nämlich behauptet, dass ihr keine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft bildet, wirst du als wohngeldberechtigte Person ohne weitere Haushaltsmitglieder behandelt. Was zur Folge hat, dass dein Wohngeldantrag abgelehnt wird. Auf Haushalte, zu denen ausschließlich Personen gehören, die dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder BAB haben - so wie es bei dir ist - , ist das Wohngeldgesetz nämlich nicht anzuwenden (§ 20 Abs. 2 WoGG)..

leonie96 
Fragesteller
 30.05.2016, 21:18

aber ich habe keine Anspruch auf bafög, da meine Eltern ein zu hohes Einkommen haben. Habe ich alles schon versucht. Dem zuständigen Amt ist es egal, ob ich von meinen Eltern finanziert werde oder nicht, da zählt nur die Gehaltsklasse.

Aber danke für deine Antwort. Kannst du mir empfehlen was ich stattdessen machen kann? Also außer meine Eltern zu fragen..

TreudoofeTomate  30.05.2016, 22:16
@leonie96

Doch, dem Grunde nach hast du Anspruch auf BAföG (und bist deshalb vom Wohngeld ausgeschlossen), du bekommst nur der Höhe nach keine Leistungen, weil nämlich deine Eltern dir Unterhalt leisten können und müssen. Tun sie dies nicht, verklag sie.

Wohngeld kannst Du nur beantragen, wenn Du eigenes Einkommen nachweisen kannst, dass Deinen Unterhalt sichert.

Zur Unterhaltszahlung sind Deine Eltern im Rahmen einer Erstausbildung verpflichtet. Und sie können nicht nach Lust oder Laune entscheiden, dies nicht zu tun.

Wenn man nur deswegen keinen Bafög-Anspruch hat, weil die Eltern zu viel verdienen, gibt es auch kein Wohngeld. 

deine eltern sind verpflichtet wenn das finanzielle polster da ist dich zu unterstützen..das fragt auch das amt ab..