hatte zahnschmerzen im urlaub (türkei) und die krankenkasse will mir mein geld nicht zurückerstatten

8 Antworten

ich musste 1185 türkische lira bezahlen , weil die meine AOK krankenkassenkarte ( habe ne auslandskrankenversicherung ) nicht akzeptieren wollten ! die wollten sofort das geld !

Fast 400.00 € sind schon ein ganz schöner Batzen Geld , da bekomme ich in der ein Implantat für!

Ohne Auslandkrankenschein T/A 11 nutzt dir deine schöne Krankenkassenkarte in der Türkei überhaupt nichts. Das kannt du überigens auch auf der AOK Seite lesen. Dieser Schein muss bei einer Regionalstelle der Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Sigortalar Kurumu- S.S.K.) umgeschrieben werden.

Im überigen hat dich der Zahnarzt über den Tisch gezogen, 40.00 TL ist der Grundtarif für einen Arztbesuch, alles andere ist in der Türkei normalerweise beim Zahnarzt bedeutend billiger als in Deutschland.

Generell ist auch bei Reisen in das europäsiche Ausland immer eine Reisekrankenversicherung zu empfehlen, die gibt es ab ca. 10.00 €.

die wollen mir mein geld NICHT zurückerstatten

Soweit mir das bekannt ist, dürfen die das vom Gesetz her nicht!

was soll ich jetzt tun ? rechtliche schritte einleiten ?

Die Aussage deiner Zusatzversicherung kann verschiedene Hintergründe haben. Eins Vorab, eine 400€ Rechnung ist wirklich überzogen!

Meiner Meinung nach verhält die Versicherung sich richtig.

Warum? Eine Versicherung Zahlt das was im Vertrag geregelt wurde (Bedingungswerk)

Viele Versicherer formulieren die Übernahme folgendermaßen…

Erstattungsfähig sind medizinische notwendige Aufwendungen zu 100% für:

Ambulante ärztliche Heilbehandlung usw. …..

Schaut man sich den Vertrag weiter an, sollte man auch den Punkt: Einschränkung der Leistungspflicht (oder ähnlich) finden.

An dieser Stelle werden dann Ausschlüsse bzw. Einschränkungen formuliert.

Oft findet man dieser Formulierung:

Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß oder ist die erforderliche Vergütung für die Verhältnisse des Reiselandes nicht angemessen, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen.

Meiner Meinung nach ist das der Grund weshalb deine Versicherung nicht den vollen Rechnungsbetrag übernehmen möchte.

Was kannst du tun?

Natürlich kannst du dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Vielleicht lässt der RA auch die Angemessenheit der Rechnung überprüfen, doch ich bin mir sicher, dass du außer „ Mehrkosten“ nicht viel bewirken kannst.

Die Aussage deiner Zusatzversicherung kann verschiedene Hintergründe haben...

Er hat doch gar keinen zusätzl. Auslandsreisekrankenschutz - er hatte ja nicht mal den Auslandskrankenschein mit dabei - er meint immer noch, er bekommt seine Unkosten komplett von der AOK-Krankenversicherung vollständig erstattet!!!

Da irtt er sich aber gewaltig!?!

@siola55

achso.... na dann ist alles klar ;-)

Hallo 4LLst44rr,

wir empfehlen, die Vertragsbedingungen deiner Auslandskrankenversicherung genau durchzulesen. Es kann sein, dass nur der Betrag gezahlt wird, der einer gleichen Behandlung in Deutschland entspräche. Halte dann noch einmal Rücksprache mit deiner Krankenkasse.

Dein Team der BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH

http://www.bernhard-reise.com/

Eine Auslandskrankenversicherung, eine zusätzliche oder hattest du den Schein von der AOK? Wenn eine zusätzliche, dann sidn die Kosten dort einzureichen. Wenn nicht, kann die AOK dir nur das erstatten, was sie bei einem Besuch bie einem Zahnarzt hier auch übernommen hätte. Es ist bekannt, dass deutsche Touristen in der Türkei seit einigen Jahren "abgezockt" werden.

deutsche touristen ? :D ... bin zwar hier geboren und hab ein deutschen pass , bin aber türke !

ich glaube es hat so viel gekostet , weil es eine spezielle klinik für ausländer war , die ärzte konnten sogar deutsch !

war extra dort , weil ich dachte woanders akzeptieren die meine karte nicht , aber dort war es nicht anders !

die müssen mein geld zurückerstatten ! ansonsten muss ich rechtliche schritte einleiten oder ?

@4LLst44rr

weil es eine spezielle klinik für ausländer war

Die gibt es nicht, es gibt allerdings private Kliniken, die in Urlaubsgebieten die Urlauber ausnehmen.

@hauseltr

Internation Hospital Yenimahalle Mh. İstanbul Cd No:82, İstanbul/Bakırköy, Türkei +90 212 468 4444

in diesem war ich ! keine ahnung ob das abzocker sind ! aber die behandlung war gut und sauber

@4LLst44rr

Das ist aber keine Klinik nur für Auslander!

Eine Privatklinik mit entsprechenden Gebührensätzen, wie du selber feststellen mußtest.

Man muss sie sich leisten können. z.B. auch durch den Abschluß einer privaten Reisekostenversicherung. (nochmal: ab 10.00 €]

@hauseltr

du verstehst mich nicht ! egal vergiss es ...

@4LLst44rr

Du bist es, der hier nichts versteht! Mach doch andere Leute nicht für deine Fehler und Versäumnisse verantwortlich!

Du bist ohne eine ausreichende Versicherung in die Türkei gereist und und willst jetzt ein nicht existierendes Recht durchsetzen.

Ich bin oft genug in der Türkei und weiss, wo es hier lang geht.

@4LLst44rr
war extra dort , weil ich dachte woanders akzeptieren die meine karte nicht , aber dort war es nicht anders !

Die akzeptieren deine AOK-Karte nicht in der Türkei, weil die Türkei noch nicht zur EU gehört! Darum hättest du diesen verdammten Auslandskrankenschein für die Türkeireise benötigt! Begreif doch bitte endlich mal, dass du! den Fehler begangen hast und nicht dauernd andere beschuldigen!!! Sch.... Kerl!!!

ich musste 1185 türkische lira bezahlen , weil die meine AOK krankenkassenkarte ( habe ne auslandskrankenversicherung ) nicht akzeptieren wollten !

Die Türkei ist doch nicht in der EU, als hättest du einen Auslandskrankenschein benötigt!

( habe ne auslandskrankenversicherung )

Wo hast du diese Auslandskrankenversicherung??? Du meinst wohl den Auslandsreisekrankenschutz!?! Dann lies mal nach für welche Leistungen du diese Auslandsreisezusatzversicherung abgeschlossen hast - je nachdem welche Leistungen abgesichert sind, dann mußt du die Originalrechnung dort einreichen mit Angabe deiner Kontoverbindung wg. einer evtl. Gutschrift!

Gruß siola55

bin abgesichert , sonst würde sie es mir doch sagen und nicht über die höhe der summe reden und die wollen nicht blechen !

@4LLst44rr

Das weiß doch diese Frau gar nicht - du mußt doch wissen ob du zusätzlich zur AOK einen Auslandsreisekrankenschutz abgeschlossen hast! Falls ja, dann sende doch deine Original-Rechnung (es muß unbedingt die Original-Rechnung sein und keine! Kopie) an diese Auslandsreisekrankenzusatzversicherung und du bekommst dein Geld erstattet! Wenn du jedoch keine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung für diesen Urlaub abgeschlossen hast, dann gehst du leider leer aus!!!