Wo ist gesetzlich festgelegt, dass der Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherung zahlen muss?

8 Antworten

Hallo, soweit es sich um die Lohnsteuer handelt (darauf zielt wohl Deine Frage, da Du von Steuern und Sozialabgaben schreibst), ist das in den §§ 38 ff Einkommensteuergesetz geregelt (Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber), hier insb. § 41a EStG;

die Frage zu den Sozialabgaben ist ja bereits hinreichend beantwortet;

Sozialversicherungsgesetze und Abgabenordnung

Glaubst du, das ist völlig aus der Luft gegriffen?

Das steht in der Rechtsgrundlage der Sozialversicherung. Basis ist das Sozialgesetzbuch (SGB). Für die obengenannten Versicherungen gelten folgende Teile:

Ob die Regeln eingehalten werden, wird in sog. Sozialversicherungsprüfungen bei den Unternehmen in regelmäßigen Abständen überprüft.