Wo ist gesetzlich festgelegt, dass der Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherung zahlen muss?
Als eine Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, Steuern und Sozialversicherung zu zahlen. Ich frage mich nur, wo dies geregelt ist ??? Kann mir jemand helfen ?
8 Antworten
Im SGB, mehrfach geändert
Hallo, soweit es sich um die Lohnsteuer handelt (darauf zielt wohl Deine Frage, da Du von Steuern und Sozialabgaben schreibst), ist das in den §§ 38 ff Einkommensteuergesetz geregelt (Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber), hier insb. § 41a EStG;
die Frage zu den Sozialabgaben ist ja bereits hinreichend beantwortet;
Sozialversicherungsgesetze und Abgabenordnung
Glaubst du, das ist völlig aus der Luft gegriffen?
Das steht in der Rechtsgrundlage der Sozialversicherung. Basis ist das Sozialgesetzbuch (SGB). Für die obengenannten Versicherungen gelten folgende Teile:
- Alle Sozialversicherungszweige: Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)
- Krankenversicherung: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Rentenversicherung: Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
- Unfallversicherung: Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
- Pflegeversicherung: Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
- Arbeitsförderung: Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
Ob die Regeln eingehalten werden, wird in sog. Sozialversicherungsprüfungen bei den Unternehmen in regelmäßigen Abständen überprüft.