Betrug von der AOK?

9 Antworten

Als mein Sohn seine kieferorthopädische Behandlung gestartet hat und von der Krankenkasse genehmigt wurde, bekamen wir ein Anschreiben, wo ausdrücklich stand, dass man alle Rechnungen sammeln muss und nach Beendigung der Behandlung die Gesamtsumme zurück bekommt.

So ein Schreiben habt ihr bestimmt auch bekommen und ich habe meine Zweifel, dass man dagegen gerichtlich vorgehen kann.

Habt Ihr denn alles weggeworfen? Sprecht noch mal mit der Krankenkasse, ob sie sich auch mit den Abbuchungsbelegen (Kontoauszüge) zufrieden geben. Das wird allerdings etwas Arbeit für Euch, alles durchsehen!!

Man sollte ja meinen, wenn die Abrechnung des Kieferorthopäden und die Kontoauszüge stimmig sind, dass sie das dann einfach mal glauben. lg Lilo

Mir ist noch was eingefallen, der Kieferorthopäde kann doch einfach von allen erstellten Rechnungen einen Zweitausdruck machen. Wo ist das Problem??

Ich wäre hier sehr vorsichtig mit dem Ausdruck Betrug. 

Ich denke, dass die AOK, so wie auch alle anderen gesetzlichen Krankenassen sich an Recht und Gesetz halten und ihre "Spielregeln" im Voraus, sprich bei Beginn der Behandlung dargelegt haben. Es ist unbedingt erforderlich die Originalbelege einzureichen, Kopien reichen hier nicht.

Das Problem der AOK mit den Rechnungen besteht darin, dass eventuell eine Zusatzversicherung o.ä. die Eigenanteile übernommen haben könnte und dafür selbstverständlich auch das Original der Rechnung einfordert. Es ist zu verhindern, dass du die Eigenanteile doppelt erstattet bekommst. Wenn du also kein Original besitzt, gibt es auch kein Geld zurück. So einfach ist das.


Natürlich müßt Ihr durch Vorlage der Quittungen Eure Zahlungen nachweisen. Deswegen hat er Euch ja die Quittungen ausgestellt. Seine Durchschriften der Rechnungen genügen selbstverständlich nicht, denn daraus geht nicht hervor, ob Ihr sie auch bezahlt habt. Also: Sammelt mal schön alle Quittungen und sortiert sie. Fehlt Euch eine, kann der Kieferorthopäde vermutlich eine Zweitschrift ausstellen. Das wird aber eine Gebühr kosten, da er dazu erst einmal in seiner Buchführung suchen muß, wann Ihr gezahlt habt - und das macht durchaus Arbeit.


Wir haben einfach alle zugestellten Rechnungen eingereicht, das genügt. Die Kasse geht schon davon aus, dass man die auch bezahlt hat. Hat man die Rechnungen, muss man das nicht auch noch beweisen

Das ist der normale weg der Kassen. Sie wollen alle original Rechnungen sehen - wenn diese nicht da sind gibt es auch kein Geld zurück. Das wurde auch am Anfang der Behandlung schriftlich mitgeteilt. Es gibt nämlich Sonderleistungen die die Kasse nicht zahlt. Deshalb werden alle Rechnungen geprüft.

Gerichtlich vorgehen könnt ihr da nicht. Die Kasse ist im Recht.

Nein, das ist nicht nur korrekt, sondern auch völlig logisch. Da ihr das Geld zurückbekommen wollt, müsst ihr eure Original-Quittungen vorlegen. Die Exemplare des Zahnarztes sind nicht relevant, weil er das Geld ja nicht bekommen soll.

Es wäre beispielsweise möglich, dass ihr eine Zusatzversicherung habt, und dort die Quittungen bereits eingereicht habt. Mit einer zweiten Quittung könntet ihr die Beträge jetzt ein weiteres Mal kassieren.