Hat man mehr Rechte wenn man verheiratet ist auf besuchzeiten im Gefängnis

6 Antworten

Hallo,

nein die Dauer der Besuchszeit ändert sich nicht.

Der Anstalt ist es egal ob verheiratet oder auch nicht. Für sie zählt bei bestimmten Dingen die Langjährigkeit einer Beziehung und macht dies anhand von regelmäßigen Briefverkehr und Besuchen aus.

Je nachdem in welche JVA dein Freund kommt und wie lange die Strafhaft ist, besteht die Möglichkeit eines LZB (Langzeitbesuch), Sonderbesuch, sogenannte Eheseminare, Vater-Kind-Besuche etc. Ob und wann dieses überhaupt in Frage kommt, bleibt erstmal abzuwarten und wird bei jedem individuell entschieden.

VG.

Ganz ehrlich. So ganz ohne Grund wird niemand in diesem Land zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Trenne Dich von dem Typen und suche Dir jemanden, der in der Lage ist, ein Kind verantwortungsvoll zu erziehen. Dazu gehört es, erst mal mit dem eigenen Leben verantwortungsvoll umzugehen. Jeden Kontakt, den Du mit ihm hältst schadet Dir und Deinem Kind, sei Dir dessen bewusst!

freundliche Grüße

Martin

Du willst einen Mann, der zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, auch noch heiraten?

Na dann noch viel Spass, Dir und Deinem Kind, in Eurem weiteren Leben... ;( ;(

1) Der Gefangene darf regelmäßig Besuch empfangen. Die Gesamtdauer beträgt mindestens eine Stunde im Monat. Das Weitere regelt die Hausordnung.

(2) Besuche sollen darüber hinaus zugelassen werden, wenn sie die Behandlung oder Eingliederung des Gefangenen fördern oder persönlichen, rechtlichen oder geschäftlichen Angelegenheiten dienen, die nicht vom Gefangenen schriftlich erledigt, durch Dritte wahrgenommen oder bis zur Entlassung des Gefangenen aufgeschoben werden können.

Das bedeutet: Normalerweise hat jeder Gefangene Anspruch auf mindestens 1 Stunde Besuchszeit im Monat. Wie die aufgeteilt wird, ist dem überlassen, der die Haftkontrolle hat. Er kann mehr kriegen, aber das entscheidet auch derjenige. Er kann in besonderen Fällen zusätzliche Besuchszeit genehmigt bekommen, wenn es nötig ist. Dann spielt noch die Hausordnung des jeweiligen Gefängnisses eine Rolle.

Ob die Lebensgefährtin/Ehefrau ein Kind bekommt, ist egal, es ändert nichts an dem Besuchsrecht.

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080107045254AAeymyU

Nein leider macht es keinen Unterschied, ich würde dir empfehlen dich über die Besuchszeiten der JVA in welche dein Freund gesteckt wurde genau anzuschauen. Leider wird die Besuchszeit oft künstlich so kurz wie möglich gemacht durch lange Untersuchungen u.ä .