Wurde die Hexe aus "Hänsel und Gretel" ermordet?

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Die Tötung der Hexe wäre wohl nach heutigem Recht, Notwehr.

Denn schließlich drohte sie Hänsel zu ermorden, so dass eine unmittelbare Gefahr bestand, die es abzuwehren galt. Und immer hin war Gretel auch nicht bei der Vorbereitung einer Straftat behilflich, weil sie die Hexe in den Ofen kriechen ließ.

Nur böswillige Menschen kämen auf die Idee, dass Gretel eine Mordabsicht hegte aus niederen Beweggründen (weil sie sich den Schatz aneignen wollte).

Daher ist hier nur von Diebstahl auszugehen.

Ungeachtet dessen dürften Hänsel und Gretel wohl noch unter 14 Jahren gewesen sein, also ohnehin nicht strafmündig. Somit müssten Hänsel und Gretel nur den erbeuteten Schatz an die Erben der Hexe, oder falls keine vorhanden sind, an den Staat herausgeben.

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Nach damaligem Recht - und nur das ist entscheidend - galten Hexen als Geächtete und jeder hatte das Recht solche Menschen straffrei zu töten und sich ihren Besitz anzueignen, sofer der Lehensherr (Baron, Abt, Bischof, Fürst, Herzog oder König) keinen Anspruch geltend macht.


1) Es wäre festzustellen, welches Rechtssystem zur Zeit der Handlung an diesem Ort galt.

2) Einmal angenommen, das heutige dt. Recht wäre darauf anwendbar, müsste zuerst einmal das Alter von beiden Kindern geprüft werden. Da generell immer von Kindern die Rede ist, würde ich von Minderjährigen ausgehen, die noch als schuldunfähig gelten.

Die Hexe wollte nicht nur Hänsel schlachten und essen, sondern vermutlich auch Gretel im Ofen rösten.

Damit, dass sie sich dumm stellte, hat Gretel im letzten Moment den Spieß
rumgedreht: - "Wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein."

Sowas ist Notwehr, weil die Kinder der Hexe hilflos ausgeliefert
waren. Und von dem Schatz wussten sie vorher nichts, den hatten
sie erst nach dem Tod der Hexe entdeckt.

Das Märchen entstand im Frühmittelalter. Damals gab es noch nicht so viele Menschen. Der Wald gehörte niemandem - man durfte damals ja auch frei Bäume fällen und Pilze sammeln. Wer im Wald einen Schatz fand, konnte ihn mitnehmen.

Ich kenne die Geschichte zwar nicht mehr so genau, aber nach §211 (2) StgB ist es wohl Mord würde ich sagen. Der Diebstahl wird gesondert behandelt, da er nichts mit dem Mord zu tun hat und kein Raub ist.
Sie müssen beide nicht ins Gefängnis da sie beide (meines wissens) das 14 Lebensjahr, noch nich vollendet haben und damit nicht Deliktsfähig sind.