Heizungsanlage eigenmächtig umstellen?

6 Antworten

... natürlich, wenn es denn mietvertraglich so vereinbart wurde und wenn nicht, schreibe dem Vermieter höflich aber bestimmt das Urteil:

Auch der BGH (Urteil v. 15.05. 1991 - VII ZR 38/90) hält eine Mindesttemperatur von 20 Grad bei Wohn- und Gewerberäumen für angemessen. Der Vermieter ist verpflichtet, für eine entsprechende Beheizung des Objektes zu sorgen. Die Absenkung der Temperatur auf 16 Grad während der Nachtzeit (Nachabsenkung von 24 bis 6:00 Uhr) ist im Interesse einer Energieeinsparung aber zulässig (AG Hannover Beschl. v. 22.12.1983 - 514 C 18524/83), das LG Berlin (Beschl. v.26.05.1998 - Az. 64 - S 266/97) meint, es müssten wenigstens 18 Grad auch in der Nacht sein.

Nach dem Empfehlungen des Bundesumweltamtes sollte die Raumtemperatur sollte im Wohnbereich möglichst nicht mehr als 20 °C betragen, sofern die Temperatur als behaglich empfunden wird. Für andere Räume werden noch tiefere Temperaturen empfohlen: In der Küche: 18 °C, im Schlafzimmer: 17 °C. Entscheidend ist in allen Fällen die individuelle Behaglichkeitstemperatur. Sie hängt vor allem von der raumseitigen Oberflächentemperatur der Wände und Fenster ab.

Die Raumtemperatur kann auch nachts oder tagsüber, wenn die Wohnung leer ist um einige Grad auf etwa 18 °C abgesenkt werden. Bei Abwesenheit von wenigen Tagen sollte die Temperatur auf 15 °C, bei längerer Abwesenheit noch etwas niedriger eingestellt werden.

Während der Nachtstunden kann die Raumtemperatur in Wohn- und Arbeitsräumen um 5 °C gesenkt werden.

Viel Glück.

Natürlich habt ihr das Recht auf angemessene Temperaturen. Wenn es geht, könntest du ja einfach mal schauen, ob die Heizung überhaupt eingeschaltet ist.

Bzgl. der Kündigung bleibt zu sagen, dass, sollte der Vermieter auch im Haus wohnen, er euch sehr leicht kündigen kann, wenn ihr ihm zu sehr auf den Keks geht.

Es ist doch eine WEG? Auch ein Vermieter kann und darf da nicht eigenwillig einschreiten. Auch hier gilt ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümer über die Vorgehensweise "jeglicher Art". Gesetzlich gibt es eine Regelung, wenn so und so viel Tage eine bestimmte Niedrigstemperatur erreicht ist, muss die Heizung eingeschaltet werden. Ein einzelner Eigentümer kann und darf das nicht! Als Mieter rate ich Dir, unbedingt davon die Finger zu lassen, dafür ist Dein Vermieter zuständig!

Besonders in der Übergangszeit sind solche Probleme häufig. Die Ursachen deart vielfältig, dass Ferndiagnosen schwierig sind.
Sehr häufig die falsche Einstelung der Regelung (Heizkurve (Steigung, Niveau), Heizgrenze) oder Hydraulikprobleme.

Grundsätzlich hat nur der Besitzer der Heizungsanlage (Vermieter) das Recht, daran etwas zu Verändern. Nicht jedoch der Mieter, der sich durch eigen-mächtiges Handel zudem einer Haftung aussetzt, obwohl der Anspruch auf angemessene Raumtemperaturen berechtigt ist.
Letzterem bleibt nur die Möglichkeit der Mahnung bzw. Hinweis auf die Unzulänglichkeit. Ggf besteht die Möglichkeit der Mietminderung.

 

Wen euer kinderzimmer zu kalt ist muß der vermieter das schnelstens erlediegen bevor ihr oder euer baby zu schaden kommt ist die raumtemperatur nachts unter 18 grad könnt ihr in wegen körperverletzung anzeigenund auch die miete nach absprache mit dem anwanwalt bzw dem mieterschutzbund kürzen aber bei den temperaturen wird das nicht unbvedingt der ausßenfühler sein der Angeblich sagt es ist zu warm .Eahrscheinlicher ist das euer vermieter noch garnicht heizen will ode das die anlage noch aus oder falsch eingestellt ist.Dein vermieter ist gar nichtr fähieg an dem außenfühler zu arbeiten den dermist nur die außentemperatur  was möglich ist ist das die reglung angepast werden muß um die richtiegn temperaturen zu ahben das geheizt wird aber Es ist nicht draußen zu warm damit geheizt wird das wäre nur möglich wen die sonne dauerhaft auf dem außenfühler scheinen würde.Wen tagsüber keine 20 grad in der wohnung ist muß der vermieter die heizung einschalten egal was im mietvertasg steht.Teile deinem vermieter schriftlich mit einschreiben mit wen er nicht bis zum das regeln läst wirt du auf seine kosten eine heizungsfirma einschalten Sage das auch vorher der heizungsfirma,und unterschreibe unter vorbehalt.Aber eine woche ist unzumutbar das immernoch nicht geregelt zu haben ich würde einfach mal schauen ob überhaupt die heizung an ist bzw ob etwas leichtet im heizungsraum aber nichts eigenmächtieg ändern.

Die Körperverletzung wegen geringer Raumtemperatur ist dann wohl eher ein schlechter Witz.

... oh, ein Kenner? ... warum nur werden Deine aberwitzigen Behauptungen in der Literatur nicht bestätigt?