was passiert wenn bei Rotlichtsverstoß Aussage gegen Aussage steht?

3 Antworten

Den beiden Antworten stimme ich zu. Leider sehe ich doch ein gewisses "aber" bei der Sache. Erstmal ist es ja Unsinn, dass einer bei Rot gefahren sein muss. Wer Grün kriegt, muss natürlich warten, bis auf der Kreuzung wartende Verkehrsteilnehmer diese frei gemacht haben. Was mir bei den von dir geschilderten Tatsachen in bezug auf den Wert der Zeugenaussagen missfällt, ist allerdings folgendes: Du schreibst, der andere Fahrer hatte einen Zeugen, der ebenfalls von seiner Seite aus kam. Also doch wohl ein am Unfall unbeteiligter Zeuge. War deine Beifahrerin eine nahe Verwandte von dir? Dann könnte man die beiden Aussagen unterschiedlich gewichten. Was trotzdem total für dich spricht, ist: Der andere Zeuge muss ja auch gesehen haben, dass du auf der Kreuzung warten musstest und nicht so einfach gerade noch angerauscht kamst. Hat er denn bei der Unfallaufnahme nicht diese Tatsache geschildert?

Mich bestärkt dein Problem wieder mal darin, mir vorne eine Videokamera zu montieren, mit der sich derartige Sachen leicht aus der Welt schaffen lassen. Die Dinger zeichnen immer die letzten Minuten auf, kosten deutlich unter 100€ und können sich schnell bezahlt machen. Es gibt ja auch Zeitgenossen, die dir hinten rauf fahren, dann aber drei Zeugen jeden Eid schwören lassen, du wärst rückwärts gefahren. In Moskau sollen übrigens schon fast alle Autofahrer wegen der korrupten Polizei so ein Ding an der Scheibe haben.

Noch wichtiger als ein eventuelles Bußgeld ist doch aber die Frage der Haftung. Deiner vers. hast du sicher einen ausführlichen bericht geschickt. Du wirst vielleicht nicht darum herum kommen, dir einen versierten Anwalt für verkehrsrecht zu nehmen. Kannst davon ausgehen, dei Gegener macht es. Schon, weil er in der augescheinlich schlechteren Position ist. Manche Rechtsverdrehe schaffen es, aus Opfern Täter zu machen und umgekehrt.

Hallo, ich gehe davon aus, dass es sich um einen Unfall zwischen zwei Personenkraftwagen handelt. Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann warst du mit Deinem Fahrzeug bereits mitten auf der Kreuzung (weil du als Linksabbieger den vorfahrtberechtigten, geradeausfahrenden Gegenverkehr hast passieren lassen), als der Unfallgegner von rechts Grün bekam und also nach Dir in die Kreuzung fuhr. Damit ist die Sache eigentlich klar: Du warst zuerst da und der andere darf Dich nicht einfach umfahren, bloß weil er Grün hat. Eigentlich müsste man anhand der Unfallschäden klar erkennen können, wer wem reingefahren ist, das sollte die Polizei eigentlich auch korrekt protokolliert haben. Viel Glück!

das stimmt so weit allerdings muss man auch bedenken, dass man verkehrrechtlich hinter der haltelinie warten SOLL bis der Gegenverkehr abgerissen ist also könntest du zumindest mitschuld bekommen 

ich vermute, du hast gute karten...

warum?

dein unfallpartner muß ja sehenden auges in dich reingefahren sein.