Hat ein privat abgeschlossener vertrag ein 2 wöchiges wiederrufsrecht?

8 Antworten

Das Rücktrittsrecht gilt für die "Haustürgeschäfte" und das Fernabsatzgeschäft.

Es kommt jetzt auf den Vertrag an. Wenn man bespielsweise privat ein Auto kauft, und der Vertrag ordnungsgemäß fo rmuliert ist, gilt das Rücktrittsrech nicht. Auch ein Kauf in einem Geschäft ist davon ausgeschlossen. Umtausch oder Rücknahme von Waren dind dann immer Kulanzsache. Das hat natürlich nichts mit der Gewährleistung zu tun.

Das zweiwöchige Rücktrittsrecht hat man nur bei Telefon- und Internetverträgen. Sie fallen unter das alte sogenannte Haustürgeschäft.

Grundsätzlich ist es rechtlich so, dass geschlossene Verträge auch zu halten sind (Grundsatz des "pacta sund servanda"). Das bedeutet, dass ein Rücktritt vom Vertrag zwischen Privatpersonen nicht möglich ist. Es gibt lediglich verschiedene Möglichkeiten, den geschlossenen Vertrag anzufechten, falls Sie beim Vertragsschluss bestimmten (gesetzlich festgelegten) Irrtümern erlegen sind. Dies scheint hier aber wohl nicht der Fall zu sein.

grundsätzlich nicht, nur Versandgeschäfte, Telefongeschäfte usw. Wenn deine Freundin aber beim Vertragsabschluss einem Irrtum unterlag, so kann sie ihre eigene Willenserklärung, die zum Vertragsschluss führte, anfechten. Sind dem anderen Vertragspartner dadurch aber schon Kosten entstanden, ist sie zum Schadensersatz verpflichtet.

Nein, das läuft nur unter dem Fernabsatzgesetz oder wie das heißt. Sprich gilt für Sachen, die du im Internet gekauft hast. Vll. kommts aber auch auf den Vertragsgegenstand an. Was steht denn im Vertrag zum Widerruf?

jessi24 
Fragesteller
 02.01.2010, 11:02

es ist einfach nur ein privater vertrag dazu gedacht von meiner freundin dass sie möbel die gekauft wurden selbst abbezahlt und ihr auch gehören mit der klausel dass ihr die möbel nach beginn des vertrages am 28.12 gehören...... die andere dame will dass dieser vertrag ungültig ist