Was gilt als Vertragsdatum, wenn beide Parteien an einem anderen Tag unterschrieben haben?

12 Antworten

Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung. Das kann natürlich auch mündlich erfolgen, aber die von Juristen gern gesehene (beweisbare) Schriftform zeigt hier, dass beide Parteien erst am 21.03. übereingestimmt haben.

Ausnahme: Als Gültigkeitsdatum (nicht: Vertragsdatum) wurde ein späterer Termin eingesetzt, z.B. der 01.04.. Davon unberührt bleibt trotzdem der Zeitpunkt der (nachweisbaren) Einigung, und die lag am 15.03. offensichtlich noch nicht vor.

In einem arbeitsrechtlichen Prozess / Vorgang wäre nicht das Datum der Unterschrift relevant, sondern das im Vetrag definierte Datum ab wann er beginnen soll - bspw Tag der Arbeitaufnahme - somit wäre die Frage irrelevant, da nicht maßgeblich.

Antwort von merci27 - Der Vertrag ist erst mit den Unterschriften gültig.

nein - allein die Tasache dass man einen schriftlicher Arbeitsvertrag vereinbart hat, gilt dieser auch ohne Unterschrift bereits als zustande gekommen...

Antwort von Icecrystal666 - Der besteht ja erst wenn BEIDE einverstanden sind.

wobei man schon vorher bei einer mündlichen Absprache konkludent von einer Zustimmung ausgehen kann... sonst hätte man es nicht schriftlich fixieren brauchen

Antwort von Irmipi - ab da wird der Vertrag ,wenn beide unterschrieben haben, Rechtskräftig.

nein - er erlangt auch schon vorher Rechtswirksamkeit, lediglich Vereinbarungen die erst ab einem bestimmten Zeitpunkt (bspw Gehaltszahlung) eintreffen würden wären noch nicht geschuldet.

In einem Arbeitsvertrag ist doch in der Regel ausdrücklich angegeben, wann das Arbeitsverhältnis beginnen soll. Dann ist der Zeitpunkt der Unterschriften doch unerheblich.

Ansonsten wird meines Erachtens ein Vertrag (=beidseitige Willenserklärung) erst dann wirksam, wenn beide Seiten ihren Willen erklärt haben, also in diesem Fall am 21.3..

Welches Datum ist im Vertrag als Beginn desselben genannt das gilt. Wann die Unterschriften geleistet wurden ist unwesentlich. Wobei es sich da um einen AV aus dem vergangen Jahr handeln muss, denn heute ist für/in 2012 erst der 09.03.12.

Wenns ein Arbeitsvertrag war müsste ich fragen wann du angefangen hast zu arbeiten. Wenns nach deiner Unterschrift war zählt der 21.3. Solltest du schon vorher mit der Arbeit begonnen haben zählt der erste Arbeitstag, da Arbeitsverträge nicht der Schriftform unterliegen. In dem Fall wäre der Arbeitsvertrag mündlich ab dem ersten Arbeitstag zu rechnen und wurde dann erst später schriftlich verfasst.