Falsche Küche geliefert?
Wir haben uns eine neue Küche zugelegt. So richt mit Leuten die sie einbauen und so. Jetzt wo die Küche eingebaut wird stellt sich heraus, dass es der falsche Backofen und die Falsche Arbeitsfläche ist. Weil die Firma bei der wir das alles in Auftrag gegeben haben die falschen Produkte (also Produktnummer) bestellt hat und sie auch so in den Kaufvertrag geschrieben hat. Als wir den Kaufvertrag unterschrieben haben haben wir das nicht bemerkt (Da im Vertrag nur die Produktnummern drin standen). Die Frage ist kann man da jetzt noch was machen obwohl wir den Kaufvertrag unterschrieben haben?
3 Antworten
Sicherlich.
Siehe dazu § 119 BGB. Du hast eien Willenserklärung im Irrtum über ihren Inhalt angegeben und hast somit ein Anfechtungsrecht.
Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen (§ 121 BGB).
Viel mehr kann ich dir dazu aber auch nicht sagen, da fragst du besser einen Anwalt.
Nun, am Besten wäre es wohl es ersteinmal mit Kulanz zu versuchen, womöglich ist für den Verkäufer der Austausch kaum mit Mehrkosten verbunden, sodass dieser darauf eingeht.
Allerdings muss eine Anfechtung unverzüglich erfolgen, deshalb sollte man diese direkt abgeben, auch wenn man offen lässt, ob man sie weiter verfolgt.
Anrufen, klären, Elektrogeräte und Platte austauschen lassen.
Du hast, als Käufer, die Pflicht den Kaufvertrag gründlich zu lesen und zu schauen, was du da unterschreibst. Steht da drin, was ihr bekommen habt, hast du Pech und kannst höchstens auf Kulanz von Seiten der Firma hoffen.
Das ist soweit sicher richtig, leider ist die Durchsetzung nicht besonders leicht, meist landen solche Sachen vor Gericht, wer dann keine Rechtsschutzversicherung vorhalten kann, geht ein hohes finanzielles Risiko ein.
Deshalb ist es besser, erstmal eine gütliche Lösung anzustreben. Selbst wenn man dann nochmal einen Tausender drauf legen muss, ist das immer noch genauso billig als vom Richter ein negatives Urteil zu hören und trotzdem nicht besser dazustehen als vorher.