Wie kommt man aus einem Kaufvertrag raus, den man unterschrieben hat?
Ich bins wieder!
Der Kollege hat meine Kaufverträge unterschrieben. Er schrieb mir, dass er aus dem Vertrag raus möchte (geht aber nicht, da ich sonst wirklich Minus machen würde).
Er versucht jetzt mit allen Mitteln aus dem Vertrag rauszukommen. Sagt, ich hätte ihn überredet, sogar das ich ihn gezwungen hätte und das ich ein Geldgieriger "BasXXXrd" wäre.
Ich lasse ihn aber nicht aus dem Kaufvertrag, weil ich fest mit seiner Zusage gerechnet habe und er unterschrieben hat und ich sonst wirklich MInus machen würde.
Wie kann er jetzt noch aus dem Vertrag raus mit einem Anwalt? Oder lacht der Anwalt sich eher darüber kaputt, dass der Käufer meint, ich hätte ihn überredet?
Was kann ein Anwalt für den Käufer tun,um ihn aus dem Kaufvertrag zu lassen? Nichts oder, weil er unterschrieben hat?
Ich überlege die ganze Zeit, ob ich auf der sicheren Seite bin und ob am Ende ich dann doch alles zurücknehmen muss, da der Vertrag den er unterschrieben hat, zunichte gemacht wird von seinem Anwalt.
6 Antworten
Nun, Kaufverträge sind zunächst mal bindend. Bei Kaufverträgen zwischen Privatpersonen gibt es auch kein Rücktrittsrecht.
Schwierig könnte es werden, wenn er den Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten will. Hier wäre er zwar in der Beweispflicht aber das Unterfangen ist nicht ganz aussichtslos. In diesem Fall müsste dir der Käufer aber Schadensersatz leisten. Hierzu müsstest du den Schaden aber dem Grunde und der Höhe nach nachweisen.
Die Behauptung, du hättest ihn überredet, ist lachhaft. Würde er jetzt sagen, du hättest ihn genötigt oder bedroht, würde es wieder anders aussehen. Er müsste wiederum den Nachweis der Bedrohung oder der Nötigung führen.
Du solltest dir aber auch die Frage stellen, was du machst, wenn er nicht bezahlt. Dann hast du schlicht kein Geld. Du könntest es zwar gerichtlich eintreiben, aber dazu musst du in Vorleistung gehen und das dauert. Letztlich weisst du auch nicht, ob er zahlen kann und du stehst womöglich mit leeren Händen da.
Ganz so einfach ist deine Entscheidung also nicht zu treffen.
Wenn er kein Geld hat, kann auch der Gerichtsvollzieher nichts vollstrecken. Seine Eltern müssen dafür nicht geradestehen.
Mit Vorleistung meine ich, dass erst mal Anwalts- und Gerichtskosten anfallen, die du vorstrecken musst. Kann er dann nicht zahlen, dann hast du noch mehr Geld versenkt.
Mal eine Frage: Wie alt ist der Kollege denn? Wenn er noch minderjährig wäre, könnte er aus dem Vertrag Recht problemlos rauskommen. https://dejure.org/gesetze/BGB/108.html
Nein die Unterschrift ist gültig. Punkt. Wenn im Kaufvertrag nichts von einem Rücktritsrecht steht, oder die Ware fehlerhaft beschrieben wurde, kommt er da nicht raus. Und du wirst im ja sicher keine Pistole an den Kopf gehaltenn haben. Nach dem Motto: "Ich habe ihm ein Angebot gemacht, daß er nicht ablehnen konnte" (Don Corleone in Der Pate, Mafiafilm)
Ich bin davon überzeugt, ein durchschnittlich begabter Rechtsanwalt wird in diesem Vertrag Ansätze finden, die einen Rücktritt vom Vertrag oder sogar dessen Nichtigkeit begründen könnten.
Laienhaft erstellte Kaufverträge erfüllen selten alle rechtlichen Anforderungen.
Spontan fallen mir Nötigung oder Irrtum ein.
Ausserdem muss der Fragesteller sich überlegen was passieren soll, wenn er seinen Kaufvertrag durchsetzt, aber der Käufer will oder kann nicht zahlen.
Macht die Durchsetzung des Vertrages Sinn?
Unsinn. Kaufverträge sind sogar dann wirksam, wenn es gar keine schriftliche Vereinbarung gibt, sondern nur eine mündliche. Außer "ich kaufe" nach Nennung des Kaufobjekts und es Kaufpreises gibt es keine rechtlichen Anforderungen. Da kann auch ein Anwalt nichts machen.
Laienhaft erstellte Kaufverträge erfüllen selten alle rechtlichen Anforderungen.
Was für "rechtliche Anforderungen" meinst du denn?
Beispielsweise wenn irgendwo bestimmte Eigenschaften des Kaufgegenstandes zugesichert werden.
Oder allein schon die Beschreibung des Kaufgegenstandes.
Hat sich der Verkäufer die Übergabe des Kaufgegenstandes quittieren lassen?
Beispielsweise wenn irgendwo bestimmte Eigenschaften des Kaufgegenstandes zugesichert werden.
Oder allein schon die Beschreibung des Kaufgegenstandes.
Nirgendwo ist festgeschrieben, dass ein Kaufvertrag diese Sachen enthalten müssen, geschweige denn dass er unwirksam wird wenn dies nicht zutrifft.
Ach so, ich wusste ja nicht dass Du Jurist bist und das BGB so gut kennst.
Ein privater Kaufvertrag hat keine Wiederrufsfrist. Er ist bindend und muß erfüllt werden.
Ausnahmen gibt es nur bei arglistischer Täuschung oder so. Das muß er aber erstmal nachweisen.
Kommt drauf an, wie überzeugend er darlegen kann, dass du ihn zu der Unterschrift genötigt hast.
Das lustige ist, dass er von sich aus kam und meinte, er wolle den Vertrag abschließen.
Wie gesagt - alles eine Frage dessen, was beweisbar ist und was im Zweifelsfall den Richter mehr überzeugt.
Aber wenn er kein Geld hat, wird das doch wohl irgendwie aufgetrieben werden müssen, sei es durch den Gerichtsvollzieher oder seine Eltern u.s.w? Sonst wüsste ich nicht, wieso es überhaupt Kaufverträge geben sollte. Was meinst du mit Vorleistung? Wenn jemand doch nicht zahlen kann, dann muss er schauen wie er das Geld zahlen kann oder?
Jetzt hat er mir gesagt, dass er die Kopien zerrissen hat, die er von mir bekommen hatte. (Vom Kaufvertrag) Und er meint nun, dass der Kaufvertrag damit Nichtig wäre, weil er ja keine Kopien hätte und er würde auch sagen, dass er nichts bekommen hätte und nichts unterschrieben hätte.
Na Gericht mache ich auf jeden Fall.