Hat ein "einwandfreier Leumund" etwas mit dem Strafregisterauszug zu tun?

2 Antworten

Der Begriff "einwandfreier Leumund" ist m.E. etwas veraltet, bedeutet aber im Klartext, dass man ausgefressen haben darf.

Und das sog. polizeiliche Führungszeugnis enthält eben Einträge oder keine, die den Leumund belegen.

Der Strafregisterauszug ist ein Teil der Einträge im Zentralregister, der z.B. in einer Gerichtsverhandlung verlesen wird, wenn der Angeklagte schon mal gerichtlich verurteilt bzw. strafrechtlich verfolgt wurde.

Ja. Ein polizeiliches Führungszeugnis. So kenne ich das.