Strafregisterauszug und Führungszeugnis das selbe?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist das selbe. Wenn ein Richter jedoch füreine Strafverhandlung einen Strafregisterauszug macht, steht alles (absolut alles), also auch getilgte Strafen drinnen.

Natürlich werden auch Einträge aus dem Bundeszentralregister gelöscht, dass sie auch kein Gericht oder Staatsanwalt einsehen kann. Die Frage ist nur, wo werden sie gelöscht? Man beantragt Einsicht in seine Datei, wo nichts drinsteht. Aber was ist mit den Akten beim Gericht vor Ort oder sonstigen Behörden? Ich würde mal davon ausgehen, dass immer irgendwo seine eigene Vergangenheit einzulesen ist ;). Aber das ist nicht dasselbe wie das Führungszeugnis!