Strafregisterauszug/ Leumundszeugnis Diebstahl?

1 Antwort

Ob Du drin stehst, wirst Du Doch sehen, wenn Du ein Leumundszeugnis beantragst. Rein theoretisch dürfte da ja nichts stehen, wenn kein Urteil ergangen ist. Bei Dir fehlt übrigens die Info, wie alt Du warst, als Du die Dussligkeit begangen hast. Geh hin und schau, was drin steht, dann kannst Du wieder ruhig schlafen!