Ich wurde reingelegt. Was kann ich jetzt tun?

17 Antworten

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Kann schon verstehen dass du das Geld willst ist aber m.M zu spät...

Hak es ab..

Ah und außerdem indem du sein Briefkasten geöffnet hast und die Briefe gelesen hast machst du dich strafbar von daher lass es einfach gut sein

Die Briefe liest er wohl sowieso nicht. Die sind zum Teil noch von Februar. Die briefe habe ich übrigens mit genommen, weil ich mich abgefuckt hat

@ARBElTSAMT

Das ist dumm von dir. Auch wenn er sie nicht liest, es sind seine und du hast kei Recht sie zu lesen oder gänzlich an dich zu nehmen.

Wenn im Supermarkt der Kassierer das Geld nicht richtig ausgibt, sondern bspw zu wenig, dann ist der Kundr auch der veräppelte wenn er es nicht sofort sieht und es ihm später auffällt. Du hast eben gepennt weil du dir die Zeit nicht genommen hast. Lern draus sodass es dir nicht nochmal passiert.

@ARBElTSAMT

Reite dich nur weiter rein. Was glaubst du, wie lange ich brauche, deine Identität herauszufinden?

Geh zur Polizei, allerdings könntest Du Ärger bekommen, weil Du seinen Briefkasten geöffnet hast.

Du hättest die 26,- € lieber als Lehrgeld abschreiben sollen. Wenn Du ihn anzeigst, und es gar zu einem Prozess kommen sollte, dann wird eine Strafe wegen seines 26 € "Betruges" wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit niedergeschlagen. Er kann nämlich behaupten, er habe seinen Kontostand nicht richtig in Erinnerung gehabt.

Du kannst allerdings nicht glaubhaft behaupten, dass du seine Briefe aus Versehen aus dem Briefkasten geklaubt und gelesen hast, und das ist sehr viel schwerwiegender als eine "angeblich aus Versehen" nicht abgebuchte MacDonalds-Zeche.

Staatsanwaltschaften argumentieren auch gern mal so dass er ja damit gerechnet haben kann zu Geld zu kommen bis die Zahlung abgeht, nur um den Fall abwimmeln zu können. Auf solche Fällen haben Staatsanwaltschaften keinen bock.

Nur das ,das öffnen von fremden Briefe die nicht selbst an einen gerichtet ist ein Straftatbestand darstellt und ist,und in dem Fall § 202 StGB Verletzung des Brief und Postgeheimnis.

Man hätte die/zur örlichen Polizeidienststelle aufsuchen sollen und dann entsprechend die zu behandele Sachlage sachlich formulieren sollen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/202.html

Schön, dass du hier allen erzählst, dass du einfach die Post anderer Leute öffnest und liest...

Das ist auch strafbar...