Brauche ich einen Führungszeugnis bzw. einen Strafregisterauszug um in der Schweiz einen Aufenthaltstitel zu bekommen?

2 Antworten

So ein Quatsch! Weder EU- noch Nicht-EU-Bürger brauchen ein Führungszeugnis oder dergleichen (jedenfalls in der Praxis).

Sofern Du einen (befristeten) Arbeitsvertrag hast, bekommst Du absolut problemlos für diese Zeit die Kurzaufenthalts- oder L-Bewilligung. Bei unbefristetem Arbeitsvertrag bekommst Du zunächst die Aufenthalts- oder B-Bewilligung und nach 5 Jahren die Niederlassungs- oder C-Bewilligung.

Ein Führungszeugnis wird da niemand von Dir sehen wollen. Quelle: Eigene Erfahrung und die vieler Arbeitskollegen.

das ist so üblich bei nicht EU staaten .